Beantragt werden kann das Ticket von allen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen bzw. als junger Mensch finanzielle Leistungen vom Jugendamt erhalten.
Beantragt werden kann das Ticket über einen Antrag, der aus dem Internet - www.kreis-unna.de - heruntergeladen werden kann. Der Antrag kann auch telefonisch bei den Sozialämtern und den Jugendämtern innerhalb des Kreises angefordert werden. Antragsformulare sind außerdem in allen JobCentern der ARGE Kreis Unna erhältlich.
Ist der Antrag vollständig und unterschrieben und die Berechtigung für das Sozialticket bestätigt, wird er beim Kreis Unna zentral erfasst und an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) weiter geleitet. Die VKU stellt das Sozialticket dann per Post zu.
Informationen zum Sozialticket finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de. Außerdem hat der Kreis Unna ein Merkblatt mitsamt Antragsformular erstellt, das bei den Städten und Gemeinden, in den Jugendämtern und in den JobCentern ausliegt.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, Mail: constanze.rauert@kreis-unna.de