Für die Teilnahme an der Europawahl muss man im Wählerverzeichnis eintragen sein, das von den Ortsbehörden erstellt wird. Während alle deutschen Wahlberechtigten dort automatisch aufgenommen werden, müssen die nichtdeutschen Unionsbürger folgendes beachten:
· Ausländische Unionsbürger, die bereits 1999 oder 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland, sondern wieder in ihrem Heimatland wählen wollen, müssen sie bei ihrer deutschen Gemeindebehörde beantragen nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
· Ausländische Unionsbürger, die bis jetzt noch nicht - oder nur vor 1999 - in Deutschland an einer Europawahl teilgenommen haben, müssen bis zum 17. Mai 2009 bei ihrer zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Anträge sind bei der Gemeindebehörde zu erhalten. Weitere Informationen zur Europawahl gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Politik – Wahlen – Europawahl ) oder vom Bundeswahlleiter unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/. Dort findet man neben den allgemeinen Informationen zur Europawahl ebenfalls die entsprechenden Anträge.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de