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Presseinformation

16. Januar 2017
Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Vögeln sind auch im Kreis Steinfurt untersagt
Kreis setzt landesweite Anordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest um

 

Kreis Steinfurt. Angesichts der vermehrten Fälle von Geflügelpest hat der Kreis Steinfurt in den vergangenen Wochen verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Um die Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) zu vermeiden, sind nunmehr nach einer neuen landesweiten Risikoeinschätzung auch alle Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Vögeln aller Art untersagt. Das gilt ausdrücklich sowohl für anzeigepflichtige als auch für nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen. Die Untersagung gilt ab Dienstag, 17. Januar. Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt jetzt mit.

 

Die kreisweite Aufstallpflicht und die besonderen Schutzmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen bleiben weiterhin bestehen.

 

Die Vögel- und Geflügelhalter finden detaillierte Informationen im Internet unter www.kreis-steinfurt.de (Suchbegriff „Geflügelpest").

 

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de