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Cuxhaven, 14. Juni 2017
Sperrung der Straße Tamms Trift

Die Tamms Trift sowie die vormals vorhandenen Straßen in dem Bereich der ehemaligen „Müllersiedlung“ sind mittlerweile straßenrechtlich eingezogen und befinden sich im Privateigentum.


 


Die Straße Tamms Trift wird ab dem 12. Juni 2017 entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 „Südlich Hafenzubringer“ in Abstimmung mit der Niedersachsen Ports GmbH & Co KG, dem Grundstückseigentümer, der Polizei sowie der Deutschen Bahn für sämtliche Verkehrsarten gesperrt. Die Durchfahrt vom Grodener Mühlenweg zum Hafenzubringer (Neufelder Straße) und umgekehrt ist dann nicht mehr möglich. Durch die Sperrung werden künftig festgestellte Verkehrsgefährdungen an der steilen und schmalen Einmündung der Tamms Trift / Hafenzubringer unterbunden.


 


Vom Bahnübergang Grodener Mühlenweg aus ist die Zufahrt /der Zugang ab diesem Zeitpunkt nur noch für Radfahrer und Fußgänger erlaubt, die den parallel zu den Bahngleisen verlaufenden Verbindungsweg zwischen Groden und Altenbruch benutzen wollen.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Antje Mester

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