Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


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Cuxhaven, 19. Juli 2017
Information der Stadt Cuxhaven zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017, sind im Wahlkreis 29 Cuxhaven-Stade II rund 38.000 Cuxhavener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.

 

 

Wer darf wählen?

 

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl gemäß § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag das                  18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Auch Auslandsdeutsche haben nach dem § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz das Recht auf Abgabe ihrer Stimme, wenn sie

 

nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

 

aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Ausführliche Informationen zum Thema „Deutsche im Ausland“ finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter

 

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Das Wählerverzeichnis wird von der Stadt Cuxhaven am 13. August 2017 (Stichtag) aufgestellt und bis zum Wahltag fortgeschrieben. Automatisch aufgenommen werden alle wahlberechtigten Deutschen, die bis zum 13. August 2017 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven gemeldet sind. Danach kann eine wahlberechtigte Person noch in das Wählerverzeichnis der Stadt Cuxhaven eingetragen werden, wenn sie spätestens bis zum   3. September 2017 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Wahl-behörde der Stadt Cuxhaven stellt.

 

 

Wer führt die Wahl durch?

 

Die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl obliegt in der Stadt, unter Leitung des Kreiswahlleiters Herrn Kai-Uwe Bielefeld, der Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven. Zu deren Aufgaben zählen u. a.:

 

  • Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
  • Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
  • Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen,
  • Festlegung und Ausstattung der Wahlräume,
  • Berufung der Wahlvorstandsmitglieder in den Wahllokalen,
  • Erfassung und Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
  • Übermittlung der Wahlergebnisse an die Kreiswahlleitung.

Einige maßgebliche Entscheidungen, zum Beispiel die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge oder die Feststellung der Wahlergebnisse am Wahltag, werden von unabhängigen Wahlorganen (Kreiswahlausschuss, Wahlvorstände) getroffen.

 

Die Wahlvorstände wiederum sind in den Wahllokalen der einzelnen Wahlbezirke für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmenabgabe und für die Feststellung der Wahlergebnisse verantwortlich.

 

 

Wo wird gewählt?

 

Die Stadt Cuxhaven bestimmt die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk. Für das Stadtgebiet werden zur Bundestagswahl 34 Wahlbezirke gebildet.

 

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Darin ist vermerkt, in welchem Wahlraum das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der 35. Kalenderwoche zugestellt. Diese Wahlbenachrichtigungen werden übrigens nicht mehr als Karte verschickt, sondern als Schreiben im DIN-A4-Format in einem Briefumschlag, weil der Inhalt der Wahlbenachrichtigung leichter lesbar ist.

 

 

Wie wird gewählt?

 

Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahllokal gegen Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens oder eines gültigen Ausweisdokumentes (Personal-ausweis oder Reisepass) einen amtlichen Stimmzettel, auf dem zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) vergeben werden können. Diese sind in der Weise abzugeben, dass durch auf den Stimmzettel gesetzte Kreuze oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, für welche Wahlvorschläge sie gelten sollen. Der Stimmzettel ist anschließend so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und in die Wahlurne einzuwerfen.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann in der Zeit vom 04. bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus im Sitzungsraum „Vannes“ Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um zu überprüfen, ob sie/er in das Verzeichnis eingetragen ist; ggf. muss die Berichtigung bzw. Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt werden.

 

 

Briefwahl / Wahlscheinantrag

 

Wer aus einem wichtigen Grund (z.B. Urlaub, Krankheit, berufliche Gründe) verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Dazu ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag abgedruckt. Dieser ist von der wahlberechtigten Person ausfüllen, zu unterschreiben und persönlich abzugeben oder in einem frankierten Umschlag an die Stadt Cuxhaven Wahlbüro, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, zurück zu senden.

 

Der Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen können auch formlos (jedoch nicht telefonisch), oder per E-Mail (wahlen@cuxhaven.de) sowie online  auf der Internetseite www.cuxhaven.de („Online-Wahlschein“ ab dem 14. August 2017 frei geschaltet) beantragt werden. Bei der Antragstellung per E-Mail ist auf jeden Fall das Geburtsdatum aus Gründen der Authentifizierung anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt. 

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Briefwahl direkt im Rathaus der Stadt Cuxhaven, Sitzungsraum „Vannes“, persönlich vorzunehmen  oder sich dort die Briefwahlunterlagen aushändigen zu lassen. Dieses ist voraussichtlich ab dem 28. August 2017 während der Öffnungszeiten möglich.

 

Das Rathaus ist wie folgt geöffnet:

 

Montag bis Donnerstag von                           08:30  bis  12:30 Uhr,

Freitag von                                                     07:30  bis  12:30 Uhr

sowie Dienstag und Donnerstag von             14:30  bis  17:00 Uhr.

 

 

Kann ich auch für andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen?

 

Beantragt man die Briefwahlunterlagen für eine andere Person, so ist eine Vollmacht von dieser zwingend erforderlich. Dieses gilt auch dann, wenn für die Ehepartnerin/den Ehepartner Wahlunterlagen beantragt werden. Als Vorlage für die auszustellende Vollmacht kann das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular verwendet werden.

 

 

Was muss ich mit dem Wahlbrief machen?

 

Der Wahlbrief muss spätestens am 24. September 2017 bis 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, eingegangen sein. Die Wahllokale selbst dürfen am Wahlsonntag keine Wahlbriefe annehmen.

 

Ein Wahlbrief, der innerhalb Deutschlands an die Kreiswahlleitung zurückgesandt wird, muss übrigens nicht frankiert werden.

 

 

Bei Rückfragen hilft die Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven, Tel. 04721 / 700 571 oder -581, gerne weiter.

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 werden fortlaufend auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven www.cuxhaven.de bereitgestellt.

 



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Lothar Matthes

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