Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


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Cuxhaven, 23. August 2017
Hinweise zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 24. September 2017

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Grundsätzlich wird an diesem Tage in dem Wahllokal gewählt, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Jede wahlberechtigte Person, die zum 13. August 2017 mit der Hauptwohnung bei der Stadt Cuxhaven gemeldet ist, bekommt spätestens bis zum 03. September 2017 die Wahlbenachrichtigung zugestellt.

 

Erstmalig werden keine Wahlbenachrichtigungen im Kartenformat, sondern als Brief im DIN-A4-Format versendet. Dieses Format wurde insbesondere gewählt, um den Wählerinnen und Wählern eine verbesserte Lesbarkeit ihrer Wahlbenachrichtigung zu gewährleisten und ihnen das Ausfüllen der abgedruckten Vollmacht zur Abholung Ihres Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu erleichtern. Darüber hinaus soll durch das neue Format die „Verlustquote" der Wahlbenachrichtigungen gesenkt werden, die darauf zurückzuführen war, dass einige Wahlbenachrichtigungskarten als vermeintliche Werbung entsorgt worden sind.

 

Wer aber am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die Stadt Cuxhaven richtet ab dem 28. August 2017 im Altbautrakt des Rathauses im Sitzungsraum „Vannes“ eine Briefwahlausgabestelle ein. Dieser Raum ist dank der Fahrstühle im Rathaus auch für gehbehinderte Menschen leicht zu erreichen. Die Ausgabestelle ist werktags wie folgt geöffnet:

 

Montag bis Donnerstag                         von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Freitag                                                 von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie

Dienstag und Donnerstag                     von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

Am Freitag, 22. September 2017, ist das Briefwahllokal sogar bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahllokals händigen dort auf schriftlichen Antrag die Wahlunterlagen aus bzw. bearbeiten die täglich bei der Stadt Cuxhaven eingehenden Briefwahlanträge und versenden die Wahlunterlagen. Wer am Wahltag verreist ist, bekommt die Unterlagen sogar an seine Urlaubsanschrift zugesandt – vorausgesetzt, sie wird der Wahlbehörde auf dem Briefwahlantrag rechtzeitig mitgeteilt.

 

Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und nur schriftlich bzw. mündlich vor Ort (eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig) gestellt werden – und das auch schon zum jetzigen Zeitpunkt, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist. Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe des unterschriebenen Vordrucks, der sich z. B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Ggf. muss man sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen.

 

In der Zeit vom 14. August 2017 bis 21. September 2017 können Briefwahlunterlagen auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven (www.cuxhaven.de) als sog. Online-Wahlschein beantragt werden. Auch eine Beantragung per E-Mail an die Mailadresse wahlen@cuxhaven.de ist möglich (nicht per Messengerdienst, wie SMS, WhatsApp u.a.), jedoch sind in der E-Mail der vollständige Name und die Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen, sowie unbedingt das Geburtsdatum der/des Wahlberechtigten zwecks Identifikation zu nennen.

Wer elektronisch seine Briefwahlunterlagen beantragt und eine abweichende Versandanschrift (z. B. den Urlaubsort) angibt, erhält von der Wahlbehörde eine sog. Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift zugesandt, die über das Ausstellen von Briefwahlunterlagen informieren soll. Diese Mitteilung dient vorsorglich einem evtl. Wahlrechtsmissbrauchs.

 

Wird für den Briefwahlantrag das Antragsformular der Wahlbenachrichtigung verwendet, so ist dieser Antrag in einem Umschlag und mit Porto versehen an die Stadt Cuxhaven zu versenden. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von der Stadt Cuxhaven nicht angenommen!

 

An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (im Original) nachgewiesen wird – dieses gilt auch für Eheleute. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt Cuxhaven vor Empfangnahme der Briefwahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Briefwahlunterlagen können bei der Wahlbehörde bis zum 22. September 2017 angefordert werden, bei plötzlicher Erkrankung oder in bestimmten gesetzlichen Fällen (§ 25 Absatz 2 Bundeswahlordnung – BWO -) sogar am Wahltag, 24. September 2017, bis 15.00 Uhr.

 

Für die Fälle, in denen eine plötzliche Erkrankung oder eine Ausnahme im Sinne von § 25 Absatz 2 BWO vorliegt, ist die Wahlbehörde zudem am 23. September 2017 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 04721/700 575 zu erreichen.

 

Bei der Aufgabe des Wahlbriefes zur Post gilt es die Postlaufzeiten zu berücksichtigen, da der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 24. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, eingegangen sein muss; verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Bei Fragen zur Bundestagswahl, insbesondere zum Wahlrecht oder den Versand der Wahlunterlagen und –benachrichtigungen, ist die Wahlbehörde gerne behilflich, entweder telefonisch unter 04721/700 575 oder per E-Mail (wahlen@cuxhaven.de).



Es wäre sehr nett, wenn Sie die Pressemitteilung am Samstag, 26.08.2017 veröffentlichen könnten.

Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Lothar Matthes

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