Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 08. September 2017

Rat entscheidet über verkaufsoffene Sonntage in #Bocholt

Verwaltung passt Verordnung an: Nur Läden, die am oder im inneren Stadtring liegen, dürfen öffnen / Zusätzliche Datenerhebungen

Bocholt (PID).   Der Bocholter Stadtrat entscheidet am 20. September 2017 darüber, ob es, wie bisher, auch zukünftig vier verkaufsoffene Sonntage in Bocholt geben soll. Dazu müsste er der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bocholt zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ zustimmen.

Wie bisher auch, sollen zu den bekannten und bewährten Anlässen "Bocholt blüht", "Bokeltsen Treff", "Lichtersonntag" sowie zum Weihnachtsmarkt am 3. Adventssonntag die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Stimmt der Rat der Neufassung der Verordnung zu, dürfen künftig nur Läden öffnen, die am oder im inneren Bocholter Stadtring liegen. Bislang dürfen auch Geschäfte öffnen, die außerhalb der City liegen.

Hintergrund ist eine verschärfte Rechtsprechung beim Thema Verkaufsöffnung. „Gefordert wird inzwischen ein enger räumlicher Bezug zwischen Veranstaltungsfläche und Verkaufsöffnung, der an die Ausstrahlungswirkung der jeweiligen Veranstaltungen anzupassen ist“, erläutert Bocholts Ordnungsamtsleiterin Monika Tenbrock. Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung daher die räumliche Beschränkung der Verkaufsöffnung auf den Bereich am oder im inneren Stadtring vor.

Zusätzliche Datenerhebungen geplant

Damit nicht genug: Notwendig ist zudem eine tragfähige Prognose, dass der „besondere Anlass“ der Hauptgrund für die Besucherströme ist, kurz: Die Leute müssen hauptsächlich wegen der Veranstaltungen kommen, nicht wegen der Shopping-Möglichkeit. Um das festzustellen, müssen Zählungen und Umfragen gemacht werden.

Seit geraumer Zeit arbeiten Stadtverwaltung und Stadtmarketing an einer solchen Datengrundlage. Hierzu wurde in einem aufwändigen Verfahren die normale werktägliche Passantenfrequenz erhoben und zu "Bocholt blüht" am 30. April 2017 vergleichende Frequenzmessungen sowie Besucherbefragungen durchgeführt. Im Ergebnis waren die Besucherzahlen zu "Bocholt blüht" mehr als doppelt so hoch wie an einem durchschnittlichen Werktag. "Sie sind damit ein wichtiges Kriterium für die Rechtmäßigkeit der Verkaufsöffnung", sagt Ordnungsamtsleiterin Tenbrock. Auch die Besucherbefragung stütze das Ergebnis.

Auf dieser Vergleichsbasis waren auch Prognosen für die übrigen Anlässe möglich, welche aus den Erfahrungen der Vergangenheit eine ähnliche Besucherfrequenz erwarten lassen und damit in diesem Punkt ebenfalls den Anforderungen der Rechtsprechung standhalten. Weitere Datenerhebungen zur Absicherung der Prognosen werden  folgen, kündigen Stadt und Stadtmarketing an. Dies ist auch eine Forderung der Gewerkschaft ver.di, die in dem Verfahren anzuhören war und gegen die alte Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung geklagt hatte. 

Gegen die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung macht ver.di - vorbehaltlich weiterer Datenerhebungen - keine rechtlichen Bedenken mehr geltend. Das teilte die Gewerkschaft der Stadtverwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens schriftlich mit. Jetzt muss der Rat entscheiden. 

Einzelhändler, die Fragen bezüglich der neuen Regelung haben, können sich in der städtischen Gewerbeabteilung unter Tel. 02871 953-250 melden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands,Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de