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Presseinformation

15. Dezember 2017
Abgabe von Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa nur noch mit Termin
Ausländerbehörde ändert Organisation zum 1. Januar 2018

Kreis Steinfurt. Ab dem 1. Januar 2018 können Verpflichtungserklärungen für die Erteilung von Besuchsvisa nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kreisverwaltung abgegeben werden. Darauf weist die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt hin und nennt organisatorische Gründe für die Änderung.

 

Die Terminvergabe erfolgt per E-Mail. Terminanfragen sind zu senden an verpflichtungserklaerung@kreis-steinfurt.de oder an ve@kreis-steinfurt.de. Nur in dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung über die Hotline der Ausländerbehörde möglich, Telefon 02551 692269.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de