15. Dezember 2017

Abfallgebühren bleiben dauerhaft niedrig

Kreistag stimmt Gebührenberechnung bis 2020 zu

#Kreis Viersen#

Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Kreis Viersen bleiben die nächsten drei Jahren auf niedrigem Niveau. Das geht aus der Gebühren- und Entgeltberechnung des Abfallbetriebs des Kreises Viersen (ABV) hervor. Der Kreistag hat der Kalkulation in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.

Die Gebührenhaushalte der Städte und Gemeinden im Kreis können damit in den Jahren 2018 bis 2020 um 628.000 Euro pro Jahr entlastet werden. Hinzu kommt noch die Gutschrift an die sieben Städte und Gemeinden (alle, bis auf Nettetal und Grefrath) aus der Altkleidersammlung, die um etwa 50.000 Euro erhöht werden konnte.

In die Kalkulation der Gebühren für 2018 bis 2020 sind alle Faktoren einbezogen. Dazu zählen auch die Kosten für den Bau eines eigenen Wertstoff- und Logistikzentrums. Außerdem das Unternehmerentgelt für die Restentsorgung und Umladung sowie die Kostensteigerungen der Entgelte, die nach einem Index berechnet werden.

Schwierig hat sich die Ausschreibung der Entsorgung des Bioabfalls und des Grünschnitts für die Jahre 2018 bis 2020 gestaltet. Neun Firmen haben sich die Ausschreibungs-Unterlagen abgeholt, nur zwei haben ein Angebot abgegeben. Damit gab es praktisch keinen Wettbewerb mehr.

 

Die Gebührentwicklung im Überblick

Entlastung der Städte und Gemeinden:

  • 628.000 Euro pro Jahr
  • Entlastung von 6 Prozent

Einsparung bei Haus- und Sperrmüll

  • 1,03 Euro pro Tonne
  • 60.000 Euro bei 59.000 Tonnen pro Jahr

Papiergutschrift

  • 30 Euro mehr pro Tonne
  • 561.000 Euro bei 18.700 Tonnen pro Jahr

Sonstige Einspareffekte

  • 7 TEuro

Gutschrift aus Altkleidersammlung

  • ca. 50.000 Euro mehr an die 7 Städte und Gemeinden (Nettetal und Grefrath gehören nicht dazu)


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Entwicklung der Abfallgebühren im Kreis Viersen

Entwicklung der Abfallgebühren im Kreis Viersen. Grafik: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

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