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Hanau, 22. Januar 2018
Hanau führt Steuer auf Wetten ein
Als erste Kommune eine Wettaufwandsteuer-Satzung beschlossen

Nicht erst seit der Novellierung des Spielhallengesetzes hat die Stadt Hanau der Spielsucht und ihren negativen Begleiterscheinungen den Kampf angesagt. „Wir nutzen hier jede Möglichkeit, die sich uns bietet“, so Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Jetzt hat der Hanauer Magistrat nach den Spielhallen und den Spielapparaten die Wettbüros in den Fokus genommen. „Als erste Kommune Hessens haben wir eine Satzung zur Besteuerung der Wetten auf den Weg gebracht,“ freut sich der OB darüber, dass der Magistrat seinem Vorschlag gefolgt ist und die von ihm eingebrachte Vorlage beschlossen hat. Folgt die Stadtverordnetenversammlung dem Wunsch des Magistrats, müssen die derzeit 16 gemeldeten Wettbüros in der Brüder-Grimm-Stadt vom 1. Juli 2018 an eine Wettaufwandsteuer zahlen. „Auch wenn wir mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 200.000 Euro rechnen können, ist der finanzielle Aspekt für unseren Haushalt aber ein nachrangiger“, beschreibt der OB den ordnungspolitischen Lenkungszweck als die eigentliche Zielrichtung dieser neuen Abgabe.

Sowohl OB Kaminsky als auch der Ordnungsdezernent, Stadtrat Thomas Morlock, gehen davon aus, dass die neue Abgabe die Ansiedlung, aber auch den Betrieb von Wettbüros in Hanau unattraktiver werden lässt. „Wir können das Entstehen von Spielsucht nicht verhindern, aber wir wollen alles tun, was in unserer Macht steht, um zumindest dämpfend zu wirken,“ sieht der OB die Stadt auch in der gesellschaftspolitischen Pflicht. Gerade mit Blick auf die sozialen Folgeerscheinungen gelte es, einer Zunahme bei den Spielsüchtigen konsequent entgegenzutreten.

Künftig soll laut Satzung „der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro, in dem Pferde- und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen (u.a. an Terminals, o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird,“ besteuert werden. Dabei liegt der Steuersatz bei 3 Prozent vom Brutto-Wetteinsatz ohne jegliche Abzüge.

Wie Kaminsky erläutert, ist die neueingeführte Abgabe in der gleichen ordnungspolitischen Logik zu sehen wie die Erhöhung der Spielapparatesteuer von 15 auf 19,5 Prozent, die zum 1. Januar 2017 wirksam wurde. Die Tatsache, dass die Stadt bei der Neukonzessionierung der Spielhallen so wenig neue Genehmigungen erteilt habe wie rechtlich möglich, belege eindeutig, dass „wir gerne bereits sind, auf Einnahmen zu verzichten, um die Aufenthaltsqualität in unserer Innenstadt zu erhöhen und gleichzeitig ein Zeichen gegen Spielsucht zu setzen.“

Erst im Sommer 2017 hatte die Stadt Hanau in Umsetzung des novellierten Spielhallengesetzes dann die Zahl der Konzessionen mehr als halbiert. Wie Stadtrat Thomas Morlock dazu erläutert, haben von ursprünglich 15 Spielhallen nur sechs eine neue Genehmigung erhalten. Die Betreiber hätten zwar alle juristische Schritte eingeleitet. „Unserem Genehmigungsverfahren liegen aber detailliert formulierte Abwägungskriterien zugrunde, die unsere Entscheidung über die Gewährung der Konzessionen sehr transparent und nachvollziehbar machen.“ Die Stadt sei deshalb gut gewappnet, um ihre Auswahlentscheidung zu begründen und die deutliche Reduzierung der bisher 15 Spielhallen durchzusetzen.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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