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Hanau, 02. Februar 2018
Straßenbaubeiträge: Hanaus OB Kaminsky und Stadtrat Morlock fordern Klarheit vom Land Hessen

Angesichts aktueller Debatten über Straßenbaubeiträge in Hessen fordern Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadtrat Thomas Morlock die Landesregierung auf, „für klare Verhältnisse zu sorgen“. Das sei derzeit leider nicht der Fall. Denn zunächst habe das Land Städte und Gemeinden gezwungen die Beiträge zu erheben und diesen damit „den Schwarzen Peter zugeschoben“. Jetzt aber erwecke Ministerpräsident Volker Bouffier „im Vorwahlkampf“ den Eindruck, dass hier Änderungsbedarf bestehe.

„Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben“. So steht es im Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) des Landes Hessen. Juristisch betrachtet hat das „Soll“ grundsätzlich einen verbindlichen Charakter.

   Das KAG schreibt weiter vor, dass Städte und Gemeinden selbst mindestens 25 Prozent der Kosten bei Anliegerstraßen übernehmen, mindestens 50 Prozent im Fall von überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr und mindestens 75 Prozent bei Straße, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Die Stadt Hanau hat den eigenen Anteil auf 50 Prozent der Kosten bei Anliegerstraßen hochgeschraubt, auf 70 Prozent bei Straßen mit innerörtlichen und auf 90 Prozent bei solchen mit überörtlichem Durchgangsverkehr. „Damit kommen wir den von Straßenbaubeiträgen betroffenen Anliegern entgegen und verteilen die Finanzlast anteilig zu städtischen Ungunsten“, unterstreicht OB Kaminsky.

Wenn nun in der politischen Debatte noch mehr Entgegenkommen der Städte und Gemeinden erwartet werde, bis hin zum Wegfall der Straßenbaubeiträge, dann müsse klar sein, wer die Etatausfälle übernehme, fordern OB und Stadtrat. Der voraussichtliche künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder unterstütze Pläne, die Beiträge abzuschaffen und den Kommunen die dadurch entstehenden Mindereinnahmen zu erstatten.

Hessens Ministerpräsident Bouffier hingegen habe „die Lippen gespitzt, aber bisher nicht gepfiffen“, kritisiert Kaminsky. Unklar sei, welche Lösung Bouffier anstrebe, wenn der Ministerpräsident argumentiere, die Beiträge seien kommunale Angelegenheit, zugleich das Land aber „unterfinanzierte“ Städte und Gemeinden über die Aufsichtsbehörden zu dieser Einnahmequelle zwinge. „Wenn Bouffier hier die kommunale Selbstverwaltung proklamiert, sich aber zugleich entsetzt über die Höhe der Straßenbaubeiträge im Einzelnen zeigt, dann kann ich nur verwundert den Kopf schütteln“, meint Hanaus OB weiter. Denn es handele sich um kein neues Thema; „und es gehört zu den undankbarsten Aufgaben, wenn kommunale Entscheidungsträger von Straßenanliegern die unpopulären und nicht plausiblen Beiträge einfordern“. Es sei „unzureichend“, wenn Verantwortliche des Landes vor Wahlen „immer andeuten die Gesetzesgrundlage hierfür überarbeiten zu wollen, es dann aber nicht umsetzen“.

Wer statt der Straßenbaubeiträge eine höhere Grundsteuer vorschlage, dem sei entgegenzuhalten, dass „hier die Grenzen der Belastbarkeit erreicht sind“. Zudem würden dabei Mieter weiter belastet, weil Vermieter die Grundsteuer mit der Betriebskostenabrechnung umlegen können. Anliegerbeiträge zahlen hingegen allein die Vermieter.

Eine Alternative zu jetzigen Beitragsregelung könne sein, dass das Land die Kommunen für Straßenbau und -unterhaltung finanziell besser ausstatte oder die Anliegerbeiträge übernehme. „Dann schaffen wir die entsprechende Satzung gerne ab“, so Kaminsky weiter.

Wobei Hanaus Stadtverordnete Ende 2017 betroffenen Anliegern mit einer Satzungsänderung „einen weiteren Schritt entgegengekommen“ seien, erläutert Stadtrat Morlock. Danach können Anlieger ihren Kostenanteil von 50, 30 oder zehn Prozent zu Beginn oder am Schluss der Bauarbeiten zahlen. Zuvor war das nur möglich, nachdem die Erneuerung der Straße endabgerechnet, was teils mit größerer zeitlicher Verzögerung und gestiegenen Kosten verbunden sein konnte. „Wer gleich zahlt, hat Planungssicherheit“, so Morlock weiter.

So lange es für die Straßenbaubeiträge keine Änderung durch das Land gebe, betonen Kaminsky und Morlock, müsse sich die Stadt Hanau an bestehendes Recht und Gesetz sowie die Auflagen der Aufsichtsbehörden halten. So habe der Hessische Städtetag vor einigen Wochen per Rundschreiben noch einmal auf die gültige Rechtsprechung verwiesen. Danach ist bei der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Deckungsmittel davon auszugehen, dass Bürger entstehende Kosten für eine kommunale Leistung in vertretbarem Umfang zu tragen haben. Und weiter: Straßenbaubeiträge sind sogenannte besondere Entgelte, die Steuern vorzuziehen sind.              

  



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

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