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Presseinformation

02. Februar 2018
Heizöl-Tankanlagen: Nur zertifizierte Betriebe dürfen Arbeiten übernehmen
Bundesweit einheitliche Umweltauflagen zum Schutz des Grundwassers gelten ab sofort

Kreis Steinfurt. Zum Schutz des Grundwassers gelten ab sofort bundesweit einheitliche Umweltauflagen für den Betrieb von Heizöl-Tankanlagen. Nach der aktuellen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen im Regelfall nur noch Fachbetriebe, die nach Wasserrecht hierfür zertifiziert sind, Arbeiten an den Tanks durchführen.

 

Was bereits zuvor für unterirdische Heizöl-Tankanlagen galt, müssen nun auch alle Eigentümer und Betreiber von oberirdischen Anlagen mit einem Fassungsvolumen von mehr als 1000 Litern beachten – unabhängig davon, ob sich der Tank in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht: Nur nach Wasserhaushaltsgesetz zertifizierte Fachbetriebe, die besondere Qualifikationen nachweisen können und sich regelmäßig überprüfen lassen, dürfen die Anlagen errichten, reinigen, instandsetzen oder stilllegen.

 

Da nicht jeder Heizungsinstallateur ein solcher Fachbetrieb ist, sollten sich Kunden beim beauftragten Unternehmen nach der entsprechenden Qualifikation erkundigen. Der Betreiber einer Anlage ist – ebenso wie der Installationsbetrieb selbst – verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.

 

Eine Auswahlliste zu zertifizierten Fachbetrieben im Kreis Steinfurt ist bei der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Planungsamt der Kreisverwaltung erhältlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind für Fragen rund um das Thema „Heizöl sicher lagern“ telefonisch unter 02551 69-1493 oder -1494 zu erreichen. Infos gibt es außerdem auf der Internetseite des Kreises Steinfurt www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff „Wassergefährdende Stoffe“.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de