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Unna, den 21. Februar 2018

Lärmaktionsplan für Eisenbahnstrecken wird entwickelt
Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Auch Unnas Bürgerinnen und Bürger sind gefragt

Kreisstadt Unna.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen so genannten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel dieser Planung ist die Regelung von Lärmproblemen und -auswirkungen.

Aktuell läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung angelaufen. Bis Mittwoch, 7. März 2018, haben auch Bürgerinnen und Bürger aus Unna die Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes (Teil A) zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan (Teil B) wird Mitte dieses Jahres veröffentlicht.

Rund 38.000 Beteiligungen von Bürgern waren in der Erstellungsphase des ersten Teils des Lärmaktionsplanes (Teil A) eingegangen. Dieser Teil ist nun fertiggestellt und im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de sowie unter www.eba.bund.de/lap abrufbar.

Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Als solche gelten hierbei Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Eine Beteiligung ist zum einen über die offizielle Internetplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich. Dort findet sich auch ein eigens für die Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelter Fragebogen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Kennwort Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden. Der Fragebogen dazu kann postalisch ebenfalls dort angefordert werden.

Eine direkte Anmeldung zur Öffentlichkeitsbeteiligung führen Sie hier (https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/eisenbahnbundesamt/de/home) durch.



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