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Münster, 16.03.2018

Stadthafen 1: Zukunftsfähige Gebietsentwicklung schaffen
Bebauungsplan-Entwurf liegt ab Montag, 19. März, öffentlich aus / Bürgeranregungen möglich

Münster (SMS) Der neue Bebauungsplan für den Bereich zwischen Albersloher Weg, Stadthafen 1, Bundesstraße 51und Lütkenbecker Weg soll sowohl die bestehenden Nutzungen sichern als auch die Grundlage für zukunftsfähige Gewerbe- und Büroflächen schaffen. Vom 19. März bis 4. Mai wird der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt. Wegen der Osterferien ist die Offenlegungsfrist um zwei Wochen verlängert worden. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen in dieser Zeit im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen und Anregungen zur Planung abgeben (Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Online-Stellungnahmen sind unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung möglich.

Der neue Bebauungsplan leitet sich aus dem "Masterplan Stadthäfen" ab. Ein wesentliches Ziel ist es, Flächen für hochwertige gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen zu schaffen. Die Flächen entlang des Albersloher Weges werden als Standort für Verwaltungseinrichtungen und sonstige Büronutzungen bestätigt. Außerdem soll der Standort des Stadtwerke-Kraftwerkes für die zukünftige Energieversorgung der Stadt Münster gesichert werden.

Mit der Realisierung einer neuen Verkehrsverbindung in Verlängerung des Hafengrenzweges wird eine Verbindung zwischen den Gebieten am Stadthafen 1 und am Stadthafen 2 geschaffen. Gleichzeitig beinhaltet die Planung den Ausbau der bisher privaten und derzeit für den Durchgangsverkehr gesperrten  Theodor-Scheiwe-Straße als öffentliche Straße. Ähnlich wie nördlich des Stadthafens soll es auch im südlichen Bereich entlang des Hafenbeckens und des Kanals öffentliche Freiflächen geben.  

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Standort des Heizkraftwerkes und die Baumarktflächen sollen als Sondergebiete ausgewiesen werden. Die Flächen für die Feuerwehr und für den Ruderverein an der Ostseite des Kanals werden als Gemeinbedarfsflächen dargestellt und die bisherigen Industriegebiete werden zu Gewerbegebieten. Der Entwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird ebenfalls vom 19. März bis zum 4. Mai im Stadthaus 3 offengelegt. Informationen gibt es auch im Stadtportal.



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