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Unna, den 16. März 2018

Jugendschöffen gesucht
Kreisstadt Unna.

Das Jugendamt der Kreisstadt Unna sucht derzeit Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Da zum 31. Dezember 2018 die laufende Wahlperiode endet, bereitet der Bereich Jugend und Familie jetzt die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vor.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Zukünftig werden die Jugendschöffen als „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Unna oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Dortmund in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt.

Bewerben können sich  Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsange-hörigkeit besitzen. Darüber hinaus sollten sie zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch nicht älter als 70 Jahre sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass sie seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Stadt oder Gemeinde wohnen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Menschen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind.

Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, kann sich bis zum 15. April 2018 bewerben.

Kontakt: Kreisstadt Unna, Bereich Jugend und Familie, Stichwort Jugendschöffen, Rathausplatz 1, 59423 Unna. Ansprechpartnerin ist dort Frau Holthaus, Tel. 02303/103-561 oder per E-Mail an gabriele.holthaus@stadt-unna.de.

Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna unter www.unna.de, Unna von A – Z, Stichwort „Schoeffe“ oder unter www.schoeffenwahl.de



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten

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