20. März 2018

Kreis warnt vor Gefahren durch Schlagfallen

Kranich ist in Willich in ein Tellereisen geraten

#Willich#

Es ist verboten, Schlagfallen für die Jagd zu benutzen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen hin. Jäger, die die so genannten „Tellereisen“ einsetzen, müssen mit einer Anzeige, Geldbußen bis zu 50.000 Euro sowie einer Freiheitsstrafe rechnen. „Schlagfallen sind nicht nur unverhältnismäßig brutal, um Wildtiere zu jagen, sie stellen auch eine Gefahr für spielende Kinder sowie Hunde, Katzen und andere Haustiere dar“, sagt Philippe Niebling, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde.

Aktueller Anlass ist ein Fall vom vergangenen Wochenende. Ein ca. drei Jahre alter Kranich war in Willich-Schiefbahn in ein solches Tellereisen geraten. Beide Beine waren kurz unterhalb des Gelenks abgetrennt. Die Wunden waren frisch und bluteten stark. Das Tier musste eingeschläfert werden. Die Untere Naturschutzbehörde versucht nun, den Verursacher zu ermitteln. Hinweise, vor allem auch zu Standorten weiterer Fallen, nimmt Philippe Niebling unter Telefon 02162/39-1406 entgegen.

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Hintergrund: Kooperation mit der Feuerwehr
Es war die erste Alarmierung der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren im Kreisgebiet. Seit Anfang des Jahres alarmieren die Wehren die Untere Naturschutzbehörde in Fällen, bei denen Haus- oder Wildtiere betroffen sind. Die Aufgabe besteht darin, die Tiere fach- und sachgerecht zu retten und gegebenenfalls unterzubringen. Daneben bergen viele exotische Tierarten wie Schlangen oder Schnappschildkröten spezifische Gefahren, die die Feuerwehrkameraden oftmals nicht kennen. In der Vergangenheit stellte der Kreis Viersen im Rahmen des Artenschutzvollzugs im Anschluss an die Einsätze oftmals fest, dass für die Tiere ein Besitzverbot besteht.


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Kranich Falle

Der Kranich hat sich an einer Schlagfalle verletzt und beide Füße verloren. Das Tier musste eingeschläfert werden. Foto: Frank Seifert / Abdruck honorarfrei

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