Stadt Unna Homepage


[Suche]

Druckansicht

Unna, den 22. März 2018

46 Brauchtumsfeuer brennen an Ostern in Unna
Abbrennen der Brauchtumsfeuer nur am Karsamstag und Ostersonntag ab 17.00 Uhr zulässig

Kreisstadt Unna.

Seit vielen Jahren bemüht sich die Kreisstadt Unna aus ökologischen Gründen darum, die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu halten. Maßnahmen wie z.B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine oder Interessengruppen zu einer größeren Veranstaltung haben sich dabei als praktikabel erwiesen. In diesem Jahr konnten daher 46 Osterfeuer genehmigt werden.
Die Zusammenlegung von Osterfeuern ist ein erfreulicher Interessenausgleich zwischen ökologischen Belangen und der traditionellen Brauchtumspflege, den wir auch weiterhin anwenden möchten. Für das entgegengebrachte Verständnis bedankt sich das Ordnungsamt ausdrücklich.

Damit die Osterfeuer auch in diesem Jahr den Bestimmungen des Tierschutzes, des Abfallrechts und der Luftreinhaltung entsprechen, gibt das Ordnungsamt noch einige Hinweise und Tipps:

GEFAHREN VERMEIDEN! Das Osterfeuer darf nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wegen oder Anpflanzungen entzündet werden. Das Abbrennen ist auf die Abendstunden am Karsamstag und Ostersonntag beschränkt. In einem breiten Ring um das Feuer herum dürfen sich keine brennbaren Materialien befinden. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen vollständig erloschen sein.

TIERSCHUTZ BEACHTEN! In den frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuern nisten oft Vögel, Kleinsäuger oder Insekten. Damit diese nicht qualvoll ersticken, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten, damit sich Kleintiere in Sicherheit bringen können.
KEINE ABFÄLLE VERBRENNEN! Es versteht sich von selbst, dass ein Osterfeuer nicht zur Entsorgung von Abfällen oder Materialien wie Sperrholz, Hausmüll, Papier, Kunststoffen, Reifen oder behandeltem Holz missbraucht werden darf. Sinnvolle Alternativen der Entsorgung und Kompostierung sind im Abfallkalender der Stadtbetriebe Unna aufgezeigt.

LUFTBELASTUNG VERHINDERN! Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, um übelriechenden und schädlichen Qualm zu vermeiden. Das "Anfeuern" mit Benzin oder ähnlichen Substanzen ist nicht zulässig. Bei aufkommendem Wind sind Schutzmaßnahmen bis hin zum Löschen des Feuers zu ergreifen.

Wenn diese Tipps und weitere detaillierte Hinweise, die die Veranstalter bekommen haben, eingehalten werden, sollten die diesjährigen Osterfeuer wieder ein eindrucksvolles und geselliges Erlebnis für Jung und Alt werden. Die Nichtbeachtung der Hinweise und Auflagen, die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Unna festgelegt sind, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Einhaltung dieser Hinweise und Auflagen wird das Ordnungsamt am Karsamstag und Ostersonntag stichprobenartig überprüfen.

Größere von Vereinen und Interessengemeinschaften angemeldete Osterfeuer in Unna (Veranstalter, Abbrennplatz, Tag und Uhrzeit):

Samstag, 31.03.2018:
• Nachbarschaft Afferder Weg 57, ab 19:00 Uhr
• SV Afferde e.V. 1957, Afferder Weg 180, ab 17:00 Uhr
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Alte Heide/Bürgerverein Alte Heide, Hammer Str. 177 (Hof Willingmann), ab 19:30 Uhr
• Schützenverein Massener Heide Ringebrauck und Umgegend e.V., 1. Kompanie, Hillering 42 (Haus Hilleringmann), ab 19:00 Uhr
• Nachbarschaft Colonie, Ackerfläche Colonie, ab 18:30 Uhr
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Kessebüren, Fröndenberger Straße, ab 18:00 Uhr
• Kleingartenverein „Zum Sonnenschein“, Kleingartenanlage Dorotheenstraße, ab 17:00 Uhr
• Kleingärtnerverein Königsborn e.V., Kleingartenanlage Hermannstraße, ab 17:00 Uhr
• SuS Lünern 1919 e.V., Sportplatz Ostfeldweg, ab 19:00 Uhr
• Ev. Posaunenchor Lünern, Nordlünerner Str. 79 (Hof Clodt), ab 19:00 Uhr
• Kleingartenverein „Zum Viereck“ e.V., Bolzplatz Virchowstraße, ab 19:00 Uhr
• Reitgemeinschaft Wilms, Dortmunder Str. 165, ab 18:30 Uhr
• Kleingärtnerverein Kastanienhain 1988 e.V., Weidenweg 52 D, ab 19:00 Uhr
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Mühlhausen, Mühlhausener Dorfstr. 10, ab 19:00 Uhr

Sonntag, 01.04.2018:
• Schützenverein Massener Heide Ringebrauck u. Umgegend/2. Kompanie, Hertingerstr. 158 (Haus Mersmann), ab 17:00 Uhr
• SV Blau-Rot Billmerich 1912 e.V., Zur Österwiese, ab 17:00 Uhr
• Dorfgemeinschaft Dreihausen, Dreihausen 6, ab 19:00 Uhr
• Schützenverein Hemmerde/1. Kompanie, Zum Dörgänger, ab 19:00 Uhr
• Schützenverein Hemmerde/2. Kompanie, Wannweg 2, ab 19:00 Uhr
• Schützenverein Hemmerde/3. Kompanie, Holtumer Weg, ab 17:30 Uhr
• Ev. Kirchengemeinde Hemmerde-Lünern, Reesenufer, ab 19:00 Uhr
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Lünern, Lünerner Kirchstraße 15 gegenüber, ab 19:00 Uhr
• Straßengemeinschaft Heerener Straße/Kusenkamp, Heerener Str. 54 (Hof Lategahn), ab 19:00 Uhr
• Interessengemeinschaft Heerener Straße, Im Erley 5 gegenüber, ab 18:00 Uhr
• Kirchengemeinde St. Katharina und Pfadfinder Unna, Heerener Straße gegenüber Haus-Nr. 135, ab 18:00 Uhr
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Siddinghausen, Hauptstr. 5 (rückwärtige Ackerfläche), ab 18:30 Uhr
• Dorfgemeinschaft Stockum, Stockumer Dorfstr. 17 (Hof Wiesmann), ab 19:30 Uhr

 



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
[Zurück]




Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Katja Sahmel
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de


Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.