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Presseinformation

13. April 2018
Mehr Berufstätige können den Bildungsscheck NRW erhalten: Die WESt berät
Die Förderung für berufliche Weiterbildung wird ausgeweitet

Kreis Steinfurt. Der Bildungsscheck NRW wird weiterentwickelt: Das Arbeitsministerium lockert die Voraussetzungen. So können ab Mai zum Beispiel auch Selbstständige den Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

Der Bildungsscheck fördert eine berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent und maximal 500 Euro. Er richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die weniger als 250 Beschäftigte - gerechnet in Vollzeitäquivalenten – haben und nicht dem öffentlichen Dienst angehören. Es gibt den betrieblichen Zugang, bei dem der Arbeitgeber die restlichen Kosten der Fortbildung übernimmt und den individuellen Zugang, in dessen Rahmen der Erwerbstätige selber zahlt.

Voraussetzung für den Erhalt des individuellen Bildungsschecks ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (bzw. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung), dass der Wohnsitz oder der Arbeitsplatz in NRW liegt und der Arbeitgeber weniger als 250 Beschäftigte hat.

Die Förderung ist wieder jährlich möglich. Betriebe können bis zu zehn Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Digitale Lernformate sind in Kombination mit herkömmlichen Kursformaten flexibel einsetzbar. Auch Inhouse-Seminare werden wieder unterstützt. Wer bereits in 2018 einen Bildungsscheck erhalten hat, kann trotzdem ab Mai einen weiteren Bildungsscheck nach den neuen Richtlinien erhalten.

Der Bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert sich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Fragen zum Bildungsscheck beantworten Annerose Pott (Telefon 02551 69-2776) und Monika Kübel (Telefon 02551 69-2771) von der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH (WESt).

Weitere Beratungsstellen im Kreis Steinfurt gibt es in Ibbenbüren (VHS, Telefon 05451/931 761; Lernen Fördern e.V., Telefon 05451/999 160), in Lengerich (VHS, Telefon 05481/93880) und in Rheine (Lernen Fördern e.V., Telefon 05971/3474).  




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de