Kreis Recklinghausen - Presseservice




[Suche]

[Druckansicht]
Meldung vom 18.05.2018
Bildungsscheck NRW jetzt auch für Selbstständige
Verbesserte Bedingungen auch für Beschäftigte in Unternehmen

Für den Bildungsscheck NRW gelten seit dem 30. April verbesserte Zugangsbedingungen, von denen Unternehmen und Beschäftigte profitieren. Das Startercenter des Kreises Recklinghausen berät Interessierte kostenlos über die möglichen Förderungen sowie die geänderten Voraussetzungen. Zu den Neuerungen zählt, dass nun auch Selbstständige in die individuelle Förderung miteingeschlossen sind während in den Betrieben die Einkommensgrenzen der Mitarbeiter wegfallen.

Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, mit dem die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrern in kleinen und mittelständischen Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern unterstützt wird. Für die Weiterbildungskosten gibt es einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50 Prozent, die maximale Förderhöhe bleibt bei 500 Euro.

Die Mitarbeiterinnen im Startercenter des Kreises Recklinghausen beraten bereits seit 2006 über den Bildungsscheck NRW. Besonders Betriebe und Jungunternehmen nehmen die Beratung in Anspruch: Von Januar bis Anfang Mai 2018 informierten sich im Kreis Recklinghausen 22 Unternehmen über das Förder- und Qualifizierungsprogramm für die Beschäftigten.

Welche Bedingungen haben sich verändert?

Neu ist, dass Beschäftigte und Berufsrückkehrer seit April ein Mal im Kalenderjahr individuell einen Bildungsscheck erhalten können – bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Darüber hinaus sind nun auch Selbstständige berechtigt, einen Bildungsscheck unter Beachtung der Einkommensgrenzen zu beantragen. Zusätzlich ist die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens als Genehmigungsgrundlage gestiegen: Bisher durften 30.000 Euro bei ledigen Personen beziehungsweise 60.000 Euro bei Ehepartnern, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, nicht überschritten werden. Mit den Änderungen steigt die Grenze des Jahreseinkommens auf 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro.

Auch bei den betrieblichen Zugängen gibt es Neuerungen: Unternehmen können seit dem 30. April jährlich und nicht mehr nur alle zwei Jahre bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten – unabhängig davon, wieviel die Beschäftigten innerhalb des Betriebs verdienen. Darüber hinaus wurden auch die Arten der Weiterbildungen angepasst: Beispielsweise sind jetzt auch innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) und Onlinebasierte Fortbildungen förderfähig.

Weitere Information, zum Beispiel wie man den Bildungsscheck NRW beantragen kann, gibt es auf der Internetseite des Startercenters oder in einem persönlichen Gespräch mit den Beraterinnen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Anna Lea Kopatschek, Telefon: 02361/534612, E-Mail: a.kopatschek@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Factsheet Bildungsscheck NRW mit verbesserten Bedingungen

[Zurück]


Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick

Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Die Pressemitteilungen der Pressestelle Kreis Recklinghausen können Sie per RSS-Feed oder als E-Mail-Abo auf https://www.presse-service.de/ beziehen. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.