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Presseinformation

05. Juli 2018
Weitere Verbesserungen im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt
Notarzteinsatzfahrzeug künftig auch an den Wochenenden tagsüber in Emsdetten und Ochtrup

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt freut sich über weitere Verbesserungen im kreisweiten Rettungsdienst. Der Kreistag des Kreises hat noch im April 2017 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, der weitreichende Ausdehnungen der rettungsdienstlichen Vorhaltung festgesetzt hat. Auf verschiedene Hinweise der im Rettungsdienst eingesetzten Feuerwehren und Hilfsorganisationen hat der Kreis schnell reagiert und bereits im Dezember 2017 ein ergänzendes Gutachten in Auftrag gegeben.

 

Die Ergebnisse dieses Gutachtens liegen jetzt vor und wurden den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Rettungsdienst unter der Leitung von Kreisdirektor Dr. Martin Sommer in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag (5. Juli) präsentiert.

 

Der Gutachter bescheinigt dem Kreis Steinfurt, dass die auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes getroffenen Maßnahmen bereits die erhofften positiven Auswirkungen gezeigt haben. Darüber hinaus empfiehlt der Gutachter weitere Maßnahmen, wie der Kreisdirektor berichtet.

 

An den Rettungswachen Ochtrup und Emsdetten soll künftig das bislang montags bis freitags vorgehaltene Notarzteinsatzfahrzeug auch an Samstagen und Sonntagen tagsüber eingesetzt werden. Die notärztliche Versorgung in den durch diese beiden Wachen versorgten Bereiche wird damit an Wochenenden verbessert.

 

Außerdem werden die im Kreisgebiet vorgehaltenen Krankentransport-Kapazitäten um rund 50 Stunden pro Woche ausgehdehnt. In diesem Umfang werden die Rettungstransportwagen (RTW), die bislang auch für einfache Krankentransporte eingesetzt werden, künftig verstärkt für die Notfallrettung zur Verfügung stehen. Dies betrifft insbesondere auch den Standort Ibbenbüren. Dort werden die vorgehaltenen Krankentransport-Kapazitäten um 24 Stunden pro Woche ausgedehnt. In diesem Umfang stehen die Rettungstransportwagen verstärkt für die Notfallrettung zur Verfügung.

 

Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, die durch das Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen nach der Abstimmung mit den Krankenkassen als Kostenträger im Rettungsdienst in der zweiten Jahreshälfte 2018 den politischen Gremien des Kreises zur Beschlussfassung vorzulegen und zum 1. Januar 2019 umzusetzen.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de