10. Juli 2018

Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Fristen für die Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz laufen

#Kreis Viersen#

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellen-Emissionen sein. Wer im Kreisgebiet solche Anlagen betreibt, muss dies beim Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen des Kreises Viersen anzeigen. Die „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“ (42. BImSchV.) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Überwachung der Anlagen seit dem 19. August 2017. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

  • Neuanlagen müssen von den Betreibern innerhalb eines Monats nach der ersten Befüllung mit Nutzwasser angezeigt werden
  • Anlagen, die vor dem 19. August 2017 vorhanden waren, müssen ab dem 19. Juli 2018 innerhalb eines Monats angezeigt werden.

Nähere Informationen wie zum Beispiel zum Anzeigenumfang gibt es unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_42/    

 

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