10. Juli 2018
#Kreis Viersen#
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellen-Emissionen sein. Wer im Kreisgebiet solche Anlagen betreibt, muss dies beim Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen des Kreises Viersen anzeigen. Die „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“ (42. BImSchV.) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Überwachung der Anlagen seit dem 19. August 2017. Daraus ergeben sich folgende Fristen:
Nähere Informationen wie zum Beispiel zum Anzeigenumfang gibt es unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_42/
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