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Meldung vom 06.08.2018
Bürgerbegehren: Unterschriften müssen bis zum 2. Oktober vorliegen

Für das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Kreistages vom 11. Juni für einen Neubau des Kreishauses Recklinghausen müssen die Initiatoren ihre gesammelten Unterschriften bis zum 2. Oktober vorlegen. Das hat die Kreisverwaltung den Initiatoren in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt.

Gemäß § 23 der Kreisordnung NRW muss ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Kreistages innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag eingereicht sein. Gehemmt wird dieser Zeitraum, während die Kreisverwaltung in der Pflicht ist, so wie bei der Prüfung der eingereichten Frage.

Knapp 15.000 Unterschriften benötigen die Initiatoren für das Bürgerbegehren. Das entspricht drei Prozent der Bürger des Kreises Recklinghausen. Bürger ist laut Definition, wer bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Die Zahl der benötigten Unterschriften kann noch geringfügig variieren, da sie auf Basis der Zahl der Wahlberechtigten am Tag, an dem die Liste übergeben wird, berechnet wird.

Weitere Informationen zum Ablauf des Bürgerbegehrens und zur Thematik der Kreishaussanierung im Internet unter www.kreis-re.de/kreishaussanierung.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-2327, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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