Kreis Unna - Presse und Kommunikation


Sommer-Serie Teil 5: Pflege- und Wohnberatung


[Pressemeldungen abonnieren]
[Pressemeldungen durchsuchen]
#Printlink#



07. August 2018

Sommer-Serie Teil 5: Pflege- und Wohnberatung

Wer zahlt die Rente?

Kreis Unna. Wer bezahlt die Rentenleistungen für Personen, die nicht mehr arbeiten gehen können, weil sie einen Angehörigen pflegen müssen? Diese Frage beantwortet das Pflegestärkungsgesetz II mit: die Pflegekasse. Denn die zahlt für Pflegepersonen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wie das geht, dazu berät die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna.

 

„Private Pflegepersonen werden in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad zwei in der häuslichen Umgebung pflegen“, sagt Andrea Schulte, Pflegeberaterin beim Kreis Unna. Die Grundlage dafür bietet das Pflegestärkungsgesetz II, das seit Januar 2017 gilt.

 

Grundlagen

„Die Tätigkeit muss wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche umfassen“, sagt Schulte. Wer mehrere Personen pflegt, kann die zehn Stunden auch erreichen, wenn die Zeitaufwände addiert werden. Die Pflegeperson selbst darf aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

 

Wichtig zu wissen: Für Pflegetätigkeiten, die vor dem 1. Januar 2017 begonnen wurden, wurden 14 Wochenstunden für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen vorausgesetzt. Mittlerweile besteht bereits ab zehn Stunden pro Woche eine Rentenversicherungspflicht. Die Pflegekasse informiert nicht automatisch darüber, daher ist es ratsam, die Pflegekasse um eine Überprüfung zu bitten. Die Höhe der späteren Rentenzahlung hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und von der Art der Pflegeleistung ab.

 

Fachleute beraten zum Thema

Für Fragen zum Thema stehen die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna zur Verfügung. Zu erreichen sind sie täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 17 Uhr im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) Ebenfalls möglich ist ein Kontakt per E-Mail an pwb@kreis-unna.de. PK | PKU

 

Hinweis an die Medien:

Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit Beispielen wie es sich auf die Rentenzahlung auswirkt, wenn im gesamten Jahr 2017 Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt wurden.

 

Bildzeile: Andrea Schule von der Pflege- und Wohnberatung. Foto: Birgit Kalle - Kreis Unna

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Pflege-und Wohnberatung

Bildzeile: Andrea Schule von der Pflege- und Wohnberatung. Foto: Birgit Kalle - Kreis Unna
Pflege-und Wohnberatung


[Zurück]

Kreis Unna | Presse und Kommunikation | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna | Tel. 02303 27-1213 | Fax: 02303 27-1699 | E-Mail: pk@kreis-unna.de