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Stadt Hanau

 

05. November 2018

„Die Kreisumlage kann um 1,5 Prozentpunkte gesenkt werden“

OB Kaminsky fordert Entlastungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger

Einen offenen Dialog über die Höhe der Kreisumlage und über die Aufgaben des Kreises hat Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky in einem Schreiben an seine 28 Amtskolleginnen und –kollegen im Main-Kinzig-Kreis angeregt. Anlass für seinen Vorstoß ist die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019 des Kreises, der einen erheblichen Überschuss in Höhe von 22,4 Millionen Euro ausweist. Damit setzt sich die positive Entwicklung nach Überschüssen in Höhe von 36 Millionen Euro in 2017 sowie einem für 2018 erwarteten Überschuss in Höhe von rund 40 Millionen Euro fort. „Der Main-Kinzig-Kreis schwimmt im Geld“, ist deshalb das Fazit des Hanauer OB. „Mit Blick auf Überschüsse von rund 100 Millionen Euro in drei Jahren könnte man auch sagen, der Kreis ist überfinanziert.“ Es gehöre aber definitiv nicht zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden, diese Überfinanzierung nachhaltig sicherzustellen.

Keine kreisangehörige Kommune, abgesehen von der kleinen Spessartgemeinde Biebergemünd, befindet sich nach Kaminskys Worten in einer auch nur annähernd so komfortablen Situation. Im Gegenteil müssten derzeit viele seiner Kolleginnen und Kollegen eine Debatte um Grundsteuererhöhungen führen, um den geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. „Der Main-Kinzig-Kreis liegt mit seinem Hebesatz von 35,97 Prozent für kreisangehörige Gemeinden unter 50.000 Einwohner und 38,3 Prozent für Hanau mit an der Spitze im Regierungsbezirk des Regierungspräsidiums Darmstadt. Der Durchschnitt liegt derzeit bei knapp 34 Prozent.“ Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen seien auch vor diesem Hintergrund zu bewerten.

Überschüsse in Höhe von fast 100 Millionen Euro – das sind erfreuliche Zahlen zu denen die Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinden und Städte mit der Kreisumlage einen erheblichen Beitrag geleistet haben. Angesichts dieser Zahlen kommt der Hanauer Oberbürgermeister zu dem für ihn folgerichtigen Ergebnis, „dass eine Reduzierung des Hebesatzes um bis zu 1,5 Prozentpunkten gerechtfertigt und vertretbar“ ist. Diese würde für den Main-Kinzig-Kreis Mindereinnahmen in 2019 in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro bedeuten. Angesichts der vorhandenen Überschüsse bliebe so die nach Hessenkasse-Gesetz vorzuhaltende und vom Kreis eingeplante Liquiditätsreserve in Höhe von 11,7 Millionen Euro unangetastet. Diese Senkung der Kreisumlage könne in einer Reihe von Städten und Gemeinden dazu genutzt werden, um insbesondere einer Erhöhung der Grundsteuer B entgegen zu wirken oder diese sogar zu reduzieren. „Nutznießer wären hier gerade auch Mieterinnen und Mieter. Da die Grundsteuer B von den Eigentümern auf die Miete umgelegt werden darf, könnte eine Senkung mietmindernd weitergereicht werden.“ Hanau selbst würde eine entsprechende Senkung umgehend auf diesem Wege an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben, kündigt Kaminsky an.

Die aktuellen Zahlen liefern nach Ansicht des Hanauer Oberbürgermeisters durchaus Anlass für eine Grundsatzdiskussion, die vor einigen Jahren bereits schon einmal begonnen worden ist. „Wir sollten im Lichte des Artikels 28 Absatz 2 Grundgesetz sowie Artikel 137 Hessische Verfassung und der gesetzlich dem Kreis zugewiesenen Aufgaben eine umfassende Neubetrachtung und –bewertung vornehmen und die tatsächlichen Gegebenheiten kritisch hinterfragen.“ Die Konsequenzen könnten weitreichend sein, so Kaminsky, da die Höhe der künftigen Umlagehebesätze und damit die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden und Städten im Kreis wesentlich von dieser Aufgabenkritik abhängen würden. „Vor diesem Hintergrund muss am Ende auch die Frage erlaubt sein, ob die Kreisumlage insgesamt zu hoch ist.“

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