|
Iserlohn.
Stadtzentren sind nicht nur der Mittelpunkt einer Stadt, sie sind auch das „Aushängeschild“. Ihre Gestaltung ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden ihrer Bewohner und Gäste. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Iserlohner Innenstadt und des Zentrums Letmathe zu erhalten und weiterzuentwickeln. Neben den Gebäudefassaden und Werbeanlagen, deren Gestaltung (für den Bereich Zentrum) in der Gestaltungssatzung geregelt ist, beeinflussen auch die in den Gestaltungsrichtlinien vorgesehenen Sondernutzungen wie Warenauslagen oder Außengastronomie das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität erheblich. Beide Regelwerke sollen nun überarbeitet bzw. neu erarbeitet werden, um die Gestaltungsqualität zu sichern. Dabei sind die Meinungen aller Interessierten und Betroffenen gefragt! Noch bis zum 14. Dezember haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Vorschläge in die Entwürfe einzubringen.
Interessierte finden ausführliche Informationen und die Entwürfe der überarbeiteten Gestaltungssatzung und der Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen auf der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Gestaltungssatzung in die Suche eingeben). Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@iserlohn.de gesandt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, im Rathaus II, Bereich Städtebau (Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 134), Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Um eine Terminabsprache wird gebeten unter Telefon 02371 / 217-2353.
|