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Unna, den 06. Februar 2019

Zwischenbilanz des Unnaer Winterdienstes
Kreisstadt Unna.

Das winterliche Wetter mit Schnee und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt  haben die Salzvorräte der Stadtbetriebe Unna reduziert. Rund 100 Tonnen Salz wurden in diesem Jahr bislang verbraucht, um Unnas Straßen für die Verkehrsteilnehmer rutschfrei und damit sicher zu machen. Doch Nachschub ist bereits geordert. Am Dienstag (5. Februar) und Donnerstag (7. Februar) erwarten die Stadtbetriebe Unna neue Lieferungen mit Streusalz. Danach sind die beiden Salzlager mit jeweils 300 und 200 Tonnen Fassungsvermögen zu 80 Prozent wieder gefüllt. Im gesamten Jahr 2018 betrug der Streusalzverbrauch auf Unnas Verkehrsflächen 204 Tonnen.

Schon über zehn Einsätze musste der Winterdienst mit rund 25 Mitarbeitern im Schichtdienst  im ersten Monat des neuen Jahres fahren. Dabei gilt nach den Erfahrungen der Stadtbetriebe Unna der Monat Februar eigentlich als der mit den häufigsten Einsätzen des Winterdienstes. Im gesamten vergangen Jahr standen für den Winterdienst 17 Einsätze zu Buche.

Für die Einsätze des Winterdienstes gibt es gesetzlich geregelte Prioritäten, in welchen Bereichen zuerst gestreut werden muss. Von Stufe 1 (höchste Priorität = Bereiche, die bis 7 Uhr in der Früh gestreut sein müssen) werden alle Verkehrsflächen erfasst, die für den Verkehr sehr wichtig und auch gefährlich sind, erläutert Ralf Calovini von den Unnaer Stadtbetrieben. Dabei haben die Stadtbetriebe zusätzlich auch noch Zufahrten zu Krankenhäusern oder auch wichtige Schulbusrouten von Stufe 1 erfasst.

In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt Unna nochmal an die Räumpflicht von Grundstückseigentümern bzw. Anliegern. Art und Umfang des Winterdienstes richten sich nach der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Unna. Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist.

Schnee und Eisglätte sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Alles, was nach 20 Uhr passiert, ist am nächsten Morgen bis 7 Uhr (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen.

Schnee und Eis müssen so zur Seite geräumt werden, dass Fußgänger auf dem Gehweg nicht mehr gefährdet oder behindert werden. Bürger dürfen den Schnee aber nicht einfach auf die Straße schaufeln und müssen außerdem die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten freihalten.  



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