Die kommunale Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Magdeburg trifft sich am 28. Februar um 13.30 Uhr zu ihrer 92. Sitzung. Die Veranstaltung findet im Franckesaal des Alten Rathauses statt.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe soll über die im Jahr 2019 zu behandelnden Themen beraten werden. Dazu gehören zum Beispiel die Europa- und Kommunalwahlen im Mai und die sich daraus ergebenden Anforderungen an Wahlunterlagen und Wahllokale. Allerdings werden in der Bundesrepublik nach wie vor viele Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Zudem werden in der Sitzung der Arbeitsgruppe Vertreter der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes eingeladen um Fragen der Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr, im städtischen Raum und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden zu klären.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik vor zehn Jahren. „Das ist sicher Anlass, kritisch nachzufragen, ob sich die damals hohen Erwartungen für die Teilhabe und die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen erfüllt haben und wo es hakt“, erklärt Magdeburgs Behindertenbeauftragter Hans-Peter Pischner. Er sieht noch erhebliche Defizite bei der Barrierefreiheit, insbesondere im Verkehr, im Wohnungswesen, bei Arztpraxen oder Gaststätten. Die Teilhabe wird für viele Betroffene durch soziale Hemmnisse erschwert.
Hintergrund
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich seit 1999 Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen und Ämtern der Stadtverwaltung sowie engagierte persönlich betroffene Aktive.
In Sachsen-Anhalt lebten Ende 2018 fast 200.000 anerkannte Schwerbehinderte. Das sind rund 9,0 Prozent der Bevölkerung.
Von den rund 18.900 Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.300 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G). Schätzungsweise mindestens 2.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 265 sind blind, 197 gehörlos und fast 5.000 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten mehr als 2.200 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund einer Seh- oder Hörbehinderung oder wegen einer schweren Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit sind.
63,5 Prozent der Betroffenen sind 65 Jahre und älter, etwa 2,5 Prozent jünger als 18 Jahre. 52 Prozent der Behinderten sind Frauen.
Mehr als 9.000 Magdeburgerinnen und Magdeburger sind pflegebedürftig, über 3.200 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt. In den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.100 Betroffene beschäftigt.
Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im Dezember 2018 in Magdeburg 367 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Das sind 3,6 Prozent aller Arbeitslosen. Rund zwei Drittel sind langzeitarbeitslos und beziehen Grundsicherung beim Jobcenter.
In Magdeburg lernen im aktuellen Schuljahr 1.091 Förderschüler an 10 Förderschulen und 519 Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Unterricht.
Für weitere Informationen steht der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, Hans-Peter Pischner, unter der Rufnummer 03 91/5 40 23 42 oder per E-Mail unter behindert@magdeburg.de zur Verfügung.