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Unna, den 09. April 2019

Bekanntmachung: Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Unna Nr. 148 „Lessingstraße“
Kreisstadt Unna.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

  1. Gemäß § 3 (2) BauGB werden die während der öffentlichen Auslegung vorbrachten Stellungnahmen mit den in der Zusammenstellung (Anlage 1) enthaltenen Ergebnissen geprüft (Prüfungsergebnis).
  1. Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 148 „Lessingstraße“ ist mit der dazugehörenden Begründung gem. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 148 „Lessingstraße“ inkl. Begründung liegt gem. § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom 10.04.2019 bis einschließlich 02.05.2019 bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum
307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erneut zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.  

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 148 „Lessingstraße“ inkl. Begründung im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse http://www.unna.de ist unter der Rubrik „Bauen, Wohnen, Wirtschaft“, Unterpunkt „Bebauungspläne“ eine Liste der Bebauungspläne im laufenden Verfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

Stellungnahmen können entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 Bau GB nur zu den geänderten Teilen des Entwurfs des Bebauungsplans und der dazugehörigen Begründung während der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift beim Bereich 3-61, Bauleitplanung vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeiter des Bereiches Bauleitplanung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Unna, den 27.03.2019


gez. Werner Kolter
Bürgermeister




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