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30. April 2019
Neue Aufgabe für die Stadt Hanau
- Stadt übernimmt Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Senior/innen
Die Stadt Hanau übernimmt zum 1. Januar 2020 die ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben der Eingliederungshilfe für körperlich, geistig und mehrfachbehinderte Kinder sowie Menschen, deren Eingliederungsbedarf erstmalig nach Renteneintritt auftritt, ohne von der Möglichkeit einer Rückgabe an den Sozialhilfeträger Main-Kinzig-Kreis Gebrauch zu machen. Dies entschied der Magistrat der Stadt Hanau in seiner letzten Sitzung. Die Stadtverordnetenversammlung wird am 13. Mai final über die Vorlage des Fachbereichs Bildung, Soziale Dienste und Integration entscheiden.
„Die zusätzlichen anstehenden Personal- und Verwaltungskosten in Höhe von 770.000 Euro jährlich werden von der Stadt Hanau übernommen insofern das Regierungspräsidium Darmstadt den Haushalt genehmigt“, erläuterte Bürgermeister Axel Weiss-Thiel in der Magistratssitzung.
Für die Stadt Hanau empfehle das Fachamt die Gründung des neuen Fachdienstes „Inklusion und Teilhabe“. Die organisatorische Anbindung erfolge vorerst im Amt für Soziale Prävention, erklärte Weiss-Thiel. Das Team werde vorerst mit sieben sozialpädagogischen Fachkräften verstärkt. Die wirtschaftliche Sachbearbeitung werde mit drei qualifizierten Sachbearbeitungen verstärkt. Des Weiteren werde eine Leitungskraft benötigt und eine Assistenz. „Das Personal muss zum 1.10.2019 akquiriert sein, da immenser Schulungsbedarf besteht und wir zum 1.1.2020 die Fallbearbeitung in Gänze zu übernehmen haben“, erläuterte der Bürgermeister.
„Da die Stadt Hanau im Zuge ihrer Bestrebungen zum 21. April 2021 kreisfrei zu werden, auf dem Weg ist, alle Aufgaben einer kreisfreien Stadt nach und nach zu übernehmen, ist die Übernahme der Eingliederungshilfe zum Januar 2020 äußerst sinnvoll“, kommentierte Weiss-Thiel. „Gerne übernehmen wir die Aufgaben im Interesse der betroffenen Hanauerinnen und Hanauer, die zukünftig in ihrer Heimatstadt eine zentrale Anlaufstelle finden werden.“
Hintergrund:
Im Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht. Ziel ist, jedem behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und die Unterstützung zu geben, die er braucht um dieses Ziel zu erreichen. Dies entspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgt in vier Reformstufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten (1.01.2017, 1.1.2018, 1.01.2020 und 1.1.2023) und mit unterschiedlichen Auswirkungen für alle Rehabilitationsträger, u.a. für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Sozialhilfe. Parallel wurde im September 2018 das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet, dass zum 1.01.2020 die Träger der Eingliederungshilfe in Hessen neu festlegt. Demnach sind Kommunen über 50.000 Einwohnern die Aufgaben der Eingliederungshilfe für geistig, körperlich und mehrfachbehinderte Kinder automatisch übertragen, sofern sie es nicht zwischenzeitlich an den Landkreis zurückweisen.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664
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