Meldung vom 06.05.2019
Jobcenter entlastet die städtischen Haushalte um zehn Mio. Euro
Jobcenter Kreis Recklinghausen

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen entlastet die zehn kreisangehörigen Städte nach einem erfolgreichen Jahr 2018 erneut, wie schon im Vorjahr, bei den Sozialausgaben. Unter anderem die stabile, gute Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglichte es dem Jobcenter, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter zu senken. Insgesamt erstattet das Jobcenter den zehn kreisangehörigen Städten anteilig zehn Mio. Euro.

In 2018 brachte das Jobcenter mehr Frauen und Männer in Arbeit, als im bereits sehr erfolgreichen Vorjahr 2017. Damit sank die Zahl der Menschen, die einen Anspruch auf die von den Städten getragene Übernahme der Miet- und Heizkosten haben. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, ging in 2018 insgesamt zurück von 38.369 auf 37.101. Die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, ist leicht gestiegen. „Für die Zugewanderten übernimmt allerdings der Bund die Kosten der Unterkunft in voller Höhe. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Städte diese Kosten zum überwiegenden Teil tragen, haben die Mitarbeitenden des Jobcenters in allen zehn Bezirksstellen im letzten Jahr um gut 1.300 reduziert“, sagt Jobcenter-Leiter Dominik Schad.

Die weiterhin positive Entwicklung zeige, „dass eine Verbesserung der Situation der auf die Grundsicherung angewiesenen Menschen im Kreis umgehend in den Städten zu einer spürbaren finanziellen Entlastung bei den Sozialausgaben führt“, so Dominik Schad. „Davon können jetzt, mit dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2018, alle kreisangehörigen Städte profitieren.“

Auch für das Jahr 2019 wird der Bund die Unterkunfts-Kosten für Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund tragen. „Für die vor allem durch die Sozialausgaben belasteten kommunalen Haushalte ist es aber unabdingbar, dass der Bund diese Kosten auch für die Folgejahre 2020 und 2021 weiter in voller Höhe übernimmt“, sagt Kreisdirektor Roland Butz. Die Zahl der Flüchtlinge, die Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, steige weiterhin. Die Integration in eine auskömmliche Beschäftigung sei schwierig und brauche Zeit. „Es ist nicht zu erwarten, dass die Aufwendungen für die Unterkunftskosten hier absehbar sinken werden“, sagt Roland Butz: „Der Bund muss seine Zusicherungen gegenüber den Kommunen einhalten.“

 

Die Entlastungsbeträge für die Städte im Einzelnen:

  • Castrop-Rauxel: 1,34 Mio. Euro
  • Datteln: 593.000 Euro
  • Dorsten: 1,01 Mio. Euro
  • Gladbeck: 1,18 Mio. Euro
  • Haltern am See: 215.000 Euro
  • Herten: 1,08 Mio. Euro
  • Marl: 1,22 Mio. Euro
  • Oer-Erkenschwick: 412.000 Euro
  • Recklinghausen: 2,56 Mio. Euro
  • Waltrop: 448.000 Euro



Pressekontakt: Thomas König, Pressesprecher Jobcenter Kreis Recklinghausen, Tel. 02361 / 3067-308

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Dominik Schad, Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen
Hintergrund-Information, Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Kreis Recklinghausen in 2018


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