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05. Juni 2019
Weniger Familien zahlen Kita-Gebühren & jüngere Kinder im Fokus
- Magistrat beschließt Änderung der Kita-Satzung zum 1. August
Die Gebühren- und Entgeltsatzung der Kindertagesbetreuung der Stadt Hanau soll zum 1. August 2019 geändert werden, dies entschied der Magistrat der Stadt Hanau in seiner letzten Sitzung. Die Stadtverordnetenversammlung wird am 17. Juni über die Vorlage abstimmen. „Zukünftig werden mehr Familien von Kita-Gebühren befreit oder zahlen nur noch reduzierte Gebühren. Grund dafür ist, dass die Einkommensgrenzen für Gebührenbefreiung- oder Ermäßigung angehoben werden“, erläutert Bürgermeister Axel Weiss-Thiel.
Einer der Hauptgründe für die Satzungsänderung sei das sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“ des Bundes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, erläutert Bürgermeister Axel Weiss-Thiel. Das Gesetz sei als Instrumentenkasten zur Verbesserung der Kinderbetreuung in ganz Deutschland zu verstehen. Durch das Gesetz wird unter anderem der Kreis der Eltern erweitert, die grundsätzlich von den Betreuungsgebühren freizustellen sind. Neben den bisher schon freigestellten Beziehern von Grundsicherung (nach SGB II und SGB XII) sind dies künftig beispielsweise auch Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld-Empfänger.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Hanau auch die Einkommensgrenzen für die einkommensabhängige Gebührenermäßigung (Einkommensstaffelung nach dem Familiennettoeinkommen) deutlich angehoben. „Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 20 Prozent kommen deutlich mehr Normalverdiener in den Genuss einer Gebührenermäßigung“, so Sozialdezernent und Bürgermeister Weiss-Thiel. Er weist allerdings darauf hin, dass diese Gebührenfreistellungen und Ermäßigungen auch künftig nicht automatisch erfolgen, sondern weiterhin von den Erziehungsberechtigten ein gesonderter Antrag zu stellen ist. An der generellen Freistellung von 30 Wochenstunden Betreuung für alle Kinder vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung ändert sich nichts.
Als weitere wichtige Verbesserung enthalte die neue Satzung durch die Anhebung der Entgelte für die Familientagesbetreuungspersonen. „Tagesmütter und Tagesväter sind gesetzlich bei der Abdeckung des Bedarfs an Kinderbetreuung den Einrichtungen gleichgestellt und sie verwenden viel Zeit auf Schulung und Weiterqualifizierung. Da war eine materielle Besserstellung höchste Zeit“, bewertet Bürgermeister Weiss-Thiel diese Änderung.
Das Betreuungsangebot des Eigenbetriebs Hanau Kindertagesbetreuung konzentriere sich zukünftig auf Kinder unter sechs Jahren (U 6) und Grundschulkinder. „Dies ist auch eine Reaktion auf die stetig wachsende und qualitativ sehr hochwertige Nachmittagsbetreuung an den weiterführenden Schulen“, erläuterte Weiss-Thiel. Im Gegenzug würden die so freiwerdenden Plätze für die Sicherung des Rechtsanspruchs im Kindergarten- und U-3-Bereich genutzt. Für die Kinder, die bereits das Grundschulalter überschritten haben, werde es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 geben teilte der Bürgermeister mit.
In der neuen Gebühren- und Entgeltsatzung werde zudem das Kriterium Berufstätigkeit nach oben gesetzt und sei somit das wichtigste Kriterium bei der Platzvergabe, da es aufgrund des Zuzugs und der wachsenden Geburtenzahlen in der Stadt Hanau eine anhaltend hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich gebe, erklärte Weiss-Thiel. „Im Hort ist die Berufstätigkeit der Eltern daher zukünftig das grundsätzliche Aufnahmekriterium.“
Die Satzung werde zudem einer generellen Überarbeitung unterzogen. Es wurden Regelungen klarer strukturiert, redaktionelle Änderungen vorgenommen, die Schließzeiten für die Familientagesbetreuungsstellen neu festgelegt, sowie die Datenschutzregelungen im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst. „Die Neufassung schafft mehr Klarheit und mehr finanzielle Erleichterung für Familien und ist daher eine sehr positive Entwicklung für Hanau“, fasst der Bürgermeister zusammen.
Hintergrund:
Mit dem Gute-Kita-Gesetz stellt die Bundesregierung den Bundesländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung für Verbesserungen in den Bereichen:
- Pädagogische Arbeit
- Schaffung bedarfsgerechter Angebote
- Gesunde Erziehung
- Kindgerechte Räume
- Stärkung der Kita-Leitungen
- Stärkung der Kindertagespflege
- Qualitätsnetzwerke
- Fachkräftegewinnung und –qualifizierung
- Sprachliche Bildung
- Verbesserung der Betreuungsschlüssel.
Auf das Land Hessen entfallen davon 412 Millionen Euro, die das Land dem Vernehmen nach noch durch eigene Mittel aufstocken will. Wieviel Geld für welche konkreten Maßnahmen letztendlich den kommunalen und freien Trägern zufließen ist allerdings noch offen, da hierfür Vereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Ländern sowie zwischen Land und Kommunen erforderlich sind, über die derzeit für Hessen noch Gespräche geführt werden.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664
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