Unna, den 26. September 2019
Öffentliche Auslegung des Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87A "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet"
Kreisstadt Unna.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna Nr. 87A liegt im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes von Unna im Grenzbereich zur Stadt Kamen, unmittelbar östlich der Bundesautobahn BAB 1 im Bereich der Anschlussstelle Kamen-Zentrum. Der Bebauungsplan Unna Nr. 87A ist am 18. Dezember 2017 rechtswirksam geworden. Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87A "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet", 2. Änderung sowie der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils inklusive Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Kreisstadt Unna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
26. September 2019 bis einschließlich 26. Oktober 2019
bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr öffentlich aus. Stellungnahmen können in dieser Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bereich 3-61, Bauleitplanung vorgebracht werden.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle der Kreisstadt Unna