

Leverkusen, 02. Oktober 2019
Sondernutzungserlaubnisse für die Fußgängerzonen
Auch im Jahr 2020 werden in den Fußgängerzonen Opladen und Schlebusch wieder jeweils zwei Standorte für den Verkauf von Blumen bzw. Obst und Gemüse zur Verfügung stehen. In der Fußgängerzone Wiesdorf steht ein Standort für den Verkauf von Obst und Gemüse zur Verfügung.
Sowohl Leverkusener als auch auswärtige Händler können sich bis zum 01.12.2019 um einen Standort bewerben. Die Bewerbung ist an den Fachbereich Bürger und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen, Haus-Vorster Straße 8, 51379 Leverkusen, zu richten. Antragsunterlagen sowie die geltenden Richtlinien für die Sondernutzungen in den Fußgängerzonen können entweder schriftlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 0214 - 406 3646 angefordert werden. Alternativ steht der Antrag als Download auf der städtischen Internetseite unter https://www.leverkusen.de/vv/forms/6/gewerbliche_Sondernutzung__Antrag.pdf zur Verfügung. Auch die Richtlinien für die Sondernutzungen in den Fußgängerzonen sind auf der städtischen Internetseite einzusehen.
Pressekontakt: Stadt Leverkusen, Julia Trick
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Stadt Leverkusen - Pressestelle,
Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen,
Telefon: (0214) 406-8860 -
Telefax: (0214) 406-8862
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