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Pressemitteilung vom 19.12.2019
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Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
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Iserlohn.

Nach dem Weihnachtsfest ist vor dem Jahreswechsel. Wie an vielen Orten auf der Welt wird auch in Iserlohn das neue Jahr mit Feuerwerk begrüßt.

Aus diesem Anlass weist der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Iserlohn darauf hin, dass nicht überall ungehindert Pyrotechnik abgefeuert werden darf. Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist insbesondere das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Anlagen (z. B. Tankstellen) verboten. Zur eigenen Sicherheit und zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit weist das Ordnungsamt darauf hin, dass ein angemessener Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu den genannten Gebäuden einzuhalten ist.



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