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Unna, den 06. April 2020

Osterfeuer - nur mit maximal zwei Personen
Kreisstadt Unna.

In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubt, jeweils tagsüber bis 18 Uhr (nicht an Sonntagen). Ab dem 1. Mai sind die Aufschichtungen durch den Veranstalter oder Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem hat der Veranstalter oder Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass ab sofort kein weiterer Baum- und Strauchschnitt auf den Aufschichtungen abgelagert wird.



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Osterfeuer
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