Stadt Arnsberg Aktuell

Meldung vom 07.04.2020
Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in Zeiten des Corona-Virus
Stadt Arnsberg liefert Informationen zur aktuell geltenden Gesetzeslage

Arnsberg.

Aktuell herrscht unter vielen Eltern Verunsicherung darüber, ob die üblichen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern auch in Zeiten des Corona-Virus wie geplant durchgeführt werden können. Die entsprechende Frage wurde auch im Livestream des Arnsberger Bürgermeisters Ralf Paul Bittner mehrmals gestellt. Daher hat die Stadt Arnsberg die entsprechenden Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zusammengestellt:

Um die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland zu verzögern, sollen alle nicht dringend notwendigen Kontakte vermieden werden, auch nicht dringende Arzt-Patienten-Kontakte. Daher gibt es nach Rückmeldung des Landeszentrums Gesundheit NRW,  Zentrale Stelle Gesunde Kindheit, folgende Neuerungen im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen: Die  festen Untersuchungszeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9  werden bis zum 30. September 2020  ausgesetzt.

Der Zeitraum der U5 hat sich nicht geändert, wird dementsprechend nicht verlängert. Diese Untersuchung muss also in den gleichen zeitlichen Grenzen stattfinden wie vor dem Corona-Virus auch – also spätestens im 8. Lebensmonat des Kindes.

Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte auch über die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzgrenzen hinaus die  Kinder- Früherkennungsuntersuchungen durchführen und abrechnen können – bis zum 30. September 2020.

„Das heißt für die Eltern im Klartext: Die Früherkennungsuntersuchungen als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge eines Kindes werden weiterhin angeboten. Seitens des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte-Landesverband Westfalen-Lippe werden die Arzt-Patienten-Kontakte im Rahmen der  U2 bis U5 und alle empfohlenen Impfungen auch während der Corona-Pandemie als dringend notwendig betrachtet. Da das Erstimpfprogramm im 2. Lebensjahr abgeschlossen wird, kann gleichzeitig meist auch die U6  noch zeitgerecht durchgeführt werden. U7, U7a, U8 und U9 sind allerdings bei vielen Kindern nicht dringend notwendig. Um nicht dringende Arzt-Patienten-Kontakte hinausschieben zu können, bis der Gipfel der Corona-Welle überschritten ist, wurden die zeitlichen Fristen für die Durchführung von U6 bis U9  zunächst bis Ende September ausgesetzt, damit die Ärzte die Termine über ein größeres Zeitfenster verteilen und so Ansteckungsrisiken in der Praxis minimieren können“, erklärt Barbara Niedenführ, bei der Stadt Arnsberg zuständige Netzwerkkoordinatorin für den Bereich „Frühe Hilfen“.

Ganz wichtig: An dem Meldeverfahren rund um die U-Untersuchungen hat sich nichts geändert. Die LZG meldet der Stadt Arnsberg alle fehlenden Früherkennungsuntersuchungen. Die Stadt Arnsberg verschickt weiter  Erinnerungsschreiben im Sinne der präventiven Gesundheitsfürsorge. Die Rückmeldung der Eltern, an das Team Frühe Hilfen wann die Früherkennungsuntersuchung durchgeführt wird. ist weiterhin erforderlich.

„Wir empfehlen den Eltern, ihre/n  Kinder- und Jugendärztin/-arzt oder Hausarzt  vor einer anstehenden Untersuchung telefonisch zu kontaktieren“, erklärt Barbara Niedenführ. „Es hängt immer von der individuellen Situation des Kindes ab, ob eine Terminverschiebung möglich und sinnvoll ist oder nicht. Die medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen werden hierzu individuell beraten. Wichtig ist nur die Klarstellung, dass die U-Untersuchungen keineswegs, wie von manchen fälschlicherweise vermutet, bis Ende September 2020 ausgesetzt werden – die für  U6 bis U9 möglichen Zeiträume werden lediglich  ausgedehnt.“

Hilfe, Unterstützung und Beratung für Fragen wie diese bieten die Frühen Hilfen Arnsberg.

Interessierte wenden sich dazu bitte an die Rufnummer Tel. 02932 – 201 1348 oder 1497 oder per Mail unter fruehe-hilfen@arnsberg.de (Weitere Informationen unter https://www.arnsberg.de/fruehe-hilfen)

 

 

 

 



Pressekontakt: Stephanie Schnura, Tel. 02932 201-1477


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