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Stadt Hanau

 

21. Mai 2020

Oberbürgermeister Kaminsky unterstützt die Opferfamilien in ihren Forderungen: „Politische Konsequenzen und Aufklärung bisher unzureichend“

„Zur Trauerbewältigung gehört auch, dass vor allem die Angehörigen der Opfer Antworten auf ihre drängendsten Fragen bekommen. Diese sind auch für unsere Stadtgesellschaft wichtig. Die schrecklichen Taten haben unsere Stadt nachhaltig geprägt und werden auf alle Zeiten im kollektiven Gedächtnis verankert bleiben.“ Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky bekräftigt knapp 100 Tage nach den rassistischen Morden vom 19. Februar die Forderung der Opferfamilien nach lückenloser Aufklärung der Hintergründe der Tat und deren Begleitumstände. Kaminsky fordert darüber hinaus nicht nur schärfere Waffengesetze, sondern vor allem, „dass bestehendes Recht endlich konsequent umgesetzt wird“. Am 19. Februar waren neun Menschen Opfer eines rassistisch motivierten Attentats geworden.

Mit seiner Forderung nach Aufklärung und Antworten formuliert Claus Kaminsky, der am 19. Mai, drei Monate nach der Tat, dreieinhalb Stunden mit den Angehörigen der Opfer gesprochen hat, auch seine deutliche Anspruchshaltung gegenüber zuständigen Behörden und der Politik: „Den Plattitüden, die reflexartig nach solchen Gräueltaten veröffentlicht werden, dass es sich um ‚Einzeltaten‘ und ‚Ausnahmen‘ handelt, muss entgegengearbeitet werden. ‚Jede einzelne Tat sei schrecklich, müsse einzeln betrachtet werden, stehe in keinem direkten Zusammenhang, man werde dem Fall nachgehen‘ – diese Polit-Bausteine dürfen nicht mehr benutzt werden müssen.“ Die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigte Gesetzesinitiative zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von rechter Gewalt begrüßt Kaminsky. Am Mittwoch fand die erste Sitzung des Kabinettsauschusses statt, der als Konsequenz aus der Hanauer Tat eingerichtet worden war. „Der Anspruch dieses Ausschusses darf nicht nur der Erkenntnisgewinn über vergangene Taten sein, sondern muss auch helfen, zukünftige zu verhindern“, so Claus Kaminsky.

Mit ihren Fragen verbinden die Angehörigen an den Generalbundesanwalt eine hohe Erwartungshaltung und eine hohe Verantwortung an ihn: Wie konnte es sein, dass der Täter eine oder mehrere Waffen hatte? Wie konnte es sein, dass er eine Waffenbesitzkarte erhielt? Wie und wie regelmäßig wurde diese Berechtigung überprüft? „Die Überprüfung der Zuverlässigkeit war doch hier offensichtlich nicht ausreichend. Erschreckend ist, dass jedem Internetnutzer mit nur wenigen Klicks mindestens deutliche Zweifel gekommen wären. Ich fordere, die Waffengesetze zu verschärfen und vor allem, dass das bestehende Waffenrecht endlich konsequent umgesetzt wird“, so Oberbürgermeister Kaminsky. Bei den sogenannten Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfungen, wenn es um die Erlaubnis einer Waffenbesitzkarte geht, werden sogar Landeskriminalamt, Bundeszentralregister sowie staatsanwaltliche Verfahrens- und Erziehungsregister einbezogen – „sind aber zu oft nichts wert“. Weiterhin zweifelt Kaminsky an, dass die vorgeschriebene Prüfung auf „Zuverlässigkeit und persönliche Eignung“, die „regelmäßig, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren“ erfolgen soll, ihren Sinn erfülle.

 



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