Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 26. Mai 2020

Hygienepläne beim Gesundheitsamt einreichen

Einheitliche E-Mail-Adresse hygieneplan@ga.magdeburg.de

Ab Donnerstag, den 28. Mai 2020, können auch in Magdeburg wieder Schwimmbäder, Sportstudios, Tanzschulen, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen öffnen. Das sieht die Sechste Eindämmungsverordnung des Landes vor. Um öffnen zu können, muss das zuständige Gesundheitsamt die Hygienepläne der Einrichtungen erhalten.

 

Zu den neu zu beachtenden Maßgaben laut Sachsen-Anhalt-Plan zählen eine Reduzierung der Gästezahl, die Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände sowie die Einreichung eines Hygienekonzeptes bei den jeweils zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten. Für Magdeburg betreffen die neuen Lockerungen rund 150 Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Betreiber*innen werden gebeten, ihre Hygienepläne an die einheitliche E-Mail-Adresse hygieneplan@ga.magdeburg.de zu schicken.

 

Bereits seit dem 22. Mai 2020 können Gaststätten in Magdeburg wieder öffnen. Um die Öffnung ihres Lokals anzuzeigen, werden die Magdeburger Gastronom*innen gebeten, eine E-Mail an gesundheitswesen@ga.magdeburg.de zu schicken.




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