Unna, den 23. Juni 2020
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße“, 1. Änderung
Kreisstadt Unna.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße“, 1. Änderung
Die bisher als Gewerbegebiet und als private Grünfläche ausgewiesenen Flächen im Bereich der Körnerstraße sollen künftig für den Neubau von Wohnungen genutzt werden. Über die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans UN 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen sowohl für Geschosswohnungsbau als auch für Ein- und Zweifamilienhäuser geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 74 „Körnerstraße/Lessingstraße“, 1. Änderung mit der Begründung sowie den umweltrelevanten Fachgutachten liegt in der Zeit vom
27. Juni 2020 bis einschließlich 27.Juli 2020
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de), schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303-103218).
Über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/nw können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.
Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 /61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.
Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Städtebauliche Planung zur Verfügung.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle