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Unna, den 23. Juni 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 122 "Hertingerstraße / Brockhausstraße"
Kreisstadt Unna.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Unna Nr. 122 "Hertingerstraße / Brockhausstraße"

 

 

 

Auf den Flächen des ehemaligen Stadions an der Hertingerstraße soll ein neuer Bildungsstandort, bestehend aus einer 3-zügigen Grundschule mit Sporthalle und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. Die Flächen des ehemaligen Trainingsplatzes sowie weitere private Flächen am westlichen Rand des Plangebietes sollen für Wohnungsbau genutzt werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Unna Nr. 122 „Hertingerstraße / Brockhausstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Sportplatzgeländes geschaffen werden. Zugleich werden direkt angrenzende für Gewerbe und Wohnen genutzte Flächen in die Planung miteinbezogen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 122 „Hertingerstraße / Brockhausstraße“ inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten liegen gem. § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

27. Juni 2020 bis einschließlich 27. Juli 2020

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden.

Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de), schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-218).

Über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/nw können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Städtebauliche Planung zur Verfügung.

 

 

 



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle



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Telefon: (02303) 103-101
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oder

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