Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


Cuxhaven, 26. Juni 2020
Stadt Cuxhaven grenzt Strandbesuche für Touristen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf ein

Die niedersächsische Landesregierung hat im Zusammenhang mit dem massiven Ausbruch des Corona-Virus im westfälischen Raum Gütersloh und Warendorf Anpassungen in der neuesten Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus getätigt. In §2 l „Beherbergung von Personen“ gilt ab Freitag, 26. Juni 2020, dass Betreiberinnen und Betreibern von einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung untersagt wird, eine oder mehrere Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen. Dies gilt auch für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze. „Die Gesundheit aller – sowohl der Cuxhavener und auch der Gäste unserer Stadt – liegt uns sehr am Herzen. Auch liegen die Corona-Fallzahlen erfreulicherweise auf einem aktuell geringen Wert, sodass die Stadt Cuxhaven die Regelungen des Landes Niedersachsen unterstützt“, erklärt Oberbürgermeister Uwe Santjer. Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind zum einen Personen aus den genannten „Risikogebieten“, die vor dem 11. Juni 2020 ihren Aufenthalt bereits begonnen haben. Zum anderen sind es Gäste, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Voraussetzung: Das Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Urlauber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, müssen Cuxhaven leider wieder verlassen. Des Weiteren macht die Stadt Cuxhaven im gesamten zuständigen Strandbereich vom Hausrecht Gebrauch und untersagt analog zum Verordnungstext den Strandbesuch für Touristen aus dem Kreis Gütersloh und dem Kreis Warendorf. Ein Besuch aus den genannten Kreisen am Strand wird nur gestattet, wenn ebenfalls ein ärztliches Zeugnis, wie in der Verordnung beschrieben, vorliegt.

In Cuxhaven bieten die Stadt und der Landkreis die Möglichkeit, dass sich Gäste, die sich aktuell im Urlaub in Cuxhaven befinden, im Corona-Testzentrum der Helios-Klinik testen lassen können. Dafür benötigen die Betroffenen eine Überweisung des Hausarztes oder die Kosten müssen selbst getragen werden. Da das Testzentrum am Wochenende geschlossen ist, muss der Test noch am Freitag durchgeführt werden und am Montag beim Beherbergungsbetreiber vorgelegt werden. „Bis das Ergebnis dann feststeht, weise ich explizit darauf hin, dass Kontakte zu vermeiden sind“, betont Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer und fügt an: „Betreiber aller Beherbergungsstätten sowie die Gästebetreuer am Strand haben das Recht und die Pflicht, sich die jeweiligen ärztlichen Atteste vorlegen zu lassen. Bitte kommen Sie als Gast den Aufforderungen des Personals unverzüglich nach. Bei Verweigerung sind die Beherbergungsbetreiber und Gästebetreuer verpflichtet, Besucher aus den besagten Landkreisen abzuweisen.“

In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses forderte die Cuxhavener Politik mit breiter Mehrheit das Stadtoberhaupt auf, mit einem Strandverbot den Tourismus aus den genannten Landkreisen zu minimieren. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Ansteckungsgefahr zu senken. Für die Zeit der aktuell gültigen Verordnung müssen Gäste der Stadt mit Kontrollen rechnen. „Wer gegen die Strandverbote verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen“, mahnt Oberbürgermeister Santjer.

Die Stadt Cuxhaven wünscht allen Gästen trotz der derzeitigen Auflagen und Regelungen einen angenehmen Aufenthalt in Cuxhaven.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)


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