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Iserlohn.
Für den nach der Kommunalwahl neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss werden vom Rat der Stadt sechs stimmberechtigte Mitglieder gewählt, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden können.
Somit kann jeder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Iserlohn dem Rat der Stadt Vorschläge machen, welche Person als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt werden soll.
Zu beachten ist dabei, dass die vorgeschlagene Person in Iserlohn wohnen muss und mindestens 18 Jahre alt ist.
Vorschläge können möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2020, dem Ressort Generationen und Soziales, Bereich Jugend, Rathaus I, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, mit der Post oder per Mail an hensling@iserlohn.de zugesandt werden.
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