Unna, den 21. Juli 2020
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Unna Nr. 19 „Aldi-Markt Kamener Straße“ und des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Unna
Kreisstadt Unna.
Die bestehende Aldi-Filiale an der Kamener Straße sowie weitere südlich angrenzende gewerblich genutzte Gebäude sollen abgerissen und durch einen neuen Markt ersetzt werden. Im Zuge der Neuerrichtung soll die Verkaufsfläche der Aldi-Filiale von 855 m² auf max. 1.400 m² erweitert werden. Der neue Baukörper wird im südöstlichen Grundstücksbereich errichtet und erhält eine vorgelagerte Stellplatzanlage, die über die vorhandenen Zufahrten von der Kamener Straße und Nelkenstraße erschlossen wird. Er wird als eingeschossiges Gebäude mit Flachdach errichtet; die Dachflächen sollen im Sinne des Klimaschutzes ausgestaltet und genutzt werden.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert (13. Änderung).
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Unna Nr. 19 „Aldi-Markt Kamener Straße“ sowie der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils inkl. Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und den nach Einschätzung der Kreisstadt Unna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Absatz 2 BauGB
in der Zeit vom 23.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden.
Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-218).
Über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/nwkönnen die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.
Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden. Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.