Unna, den 22. Juli 2020
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 55 „Mozartstraße-Lortzingstraße“, 1. Änderung
Kreisstadt Unna.
Die Änderung des Bebauungsplans Unna Nr. 55 „Mozartstraße-Lortzingstraße“ ermöglicht analog zu den Festsetzungen in der Nachbarschaft eine Bebauung mit zwei eingeschossigen Gebäuden. Ursprünglich war im Änderungsbereich nur eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Nachverdichtung ist städtebaulich sinnvoll und setzt den planerischen Grundsatz einer Innenentwicklung vor Inanspruchnahme des Außenbereichs konsequent um. Dabei erscheint diese Verdichtung mit zwei möglichen Einfamilienhäusern als städtebaulich angemessen und auch für die umgebenden Nutzungen als zumutbar.
Die geplante Bebauung soll über das Flurstück 86/2 durch einen Privatweg, der verkehrsberuhigt ausgebaut werden soll, erschlossen werden. Ermöglicht wird eine maximal eingeschossige Bebauung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Unna Nr. 55 „Mozartstraße-Lortzingstraße“, 1. Änderung umfasst nur das Flurstück 86/2, Flur 30, Gemarkung Unna.
Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 55 „Mozartstraße-Lortzingstraße“, 1. Änderung inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten liegen gem. § 3 (2) BauGB
in der Zeit vom 23.07.2020 bis einschließlich 27.08.2020
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden. Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar. In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rat-hausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-218).
Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden. Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.