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Unna, den 22. Juli 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Unna Nr. 18 „Bürokomplex Viktoriastraße – südlich Viktoriastraße und östlich Hammer Straße“
Kreisstadt Unna.

Ziel der Planung an der Viktoriastraße ist, eine brachgefallene Fläche in städtebaulich gut integrierter Lage innerhalb der Innenstadt einer neuen Nutzung zuzuführen. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Unna 2022 (Büro Frauns, 2016) führt zu dem Viktoriagelände nördlich des Bahnhofs aus: „Die in der Vergangenheit vorherrschenden Zielperspektiven zur Realisierung von Einzelhandelsflächen wurden durch den Beschluss des Rates der Kreisstadt Unna zum Bebauungsplan UN 130 im Jahre 2012 ad acta gelegt. Danach sind Einzelhandelsnutzungen für Nahversorgungs- sowie innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen. Andererseits eröffnet die Flächengröße und die besondere Nähe zur Innenstadt ein weites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten: Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen, Gemeinbedarfseinrichtungen, sogar gewerbliche Anlagen sind ebenso wie Wohnnutzung vorstellbar.“ 
Die Viktoria Grundstücks GmbH & Co. KG i.G. als Vorhabenträgerin hat eine Planung zur Bebauung der westlichen Teilfläche des Geländes vorgelegt. Ziel der konkreten Planung ist der Neubau eines fünfgeschossigen Bürokomplexes einschließlich einer Stellplatzanlage. Dieses Vorhaben fügt sich in die Ziele der Stadtentwicklung der Kreisstadt Unna ein.

Das ca. 1,3 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans UN Nr. 18 „Bürokomplex Viktoriastraße – südlich Viktoriastraße und östlich Hammer Straße“ befindet sich im Nordosten der Unnaer Innenstadt in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof. Bei dem Plangebiet handelt es sich um den westlichen Teilbereich des seit Jahrzehnten brach gefallenen Viktoriageländes nördlich des Bahnhofs, welches vormals als Industriegelände genutzt wurde.

Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Unna Nr. 18 „Bürokomplex Viktoriastraße – südlich Viktoriastraße und östlich Hammer Straße“ inkl. Begründung und Umweltbericht liegen gem. § 3 (2) BauGB 

in der Zeit vom 23.07.2020 bis einschließlich 27.08.2020  

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden. Diese sind unter der Internetadresse https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-218). 

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden. Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.






Kreisstadt Unna
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