Stadt Unna Homepage

Unna, den 27. Juli 2020

Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte
Kreisstadt Unna.

Was Unna und die anderen Kommunen im Kreis schon bei der letzten Kommunalwahl umgesetzt haben, ist nun für die Kommunalwahl am 13. September 2020 gesetzliche Pflicht.

Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch? 

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. 

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Damit die Wähler*innen sie unterscheiden können, sind die Stimmzettel am unteren Rand mit Löchern versehen. Dabei bedeutet:
Kein Loch = Stimmzettel für die Wahl des Stadt- bzw. Gemeinderats, auch Ratswahl genannt,
1 Loch = Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin,
2 Löcher = Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung,
3 Löcher = Stimmzettel für die Wahl des Kreistages,
4 Löcher = Stimmzettel für die Wahl des Landrats/der Landrätin,
5 Löcher = Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist. 

Welche Kandidatin/welcher Kandidat in Unna sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat Unna pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar. 

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen: 

In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder Mail info@bsvw.de 

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.

 

Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html






Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Christoph Ueberfeld
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-202
Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de

Die Pressestelle "Kreisstadt Unna" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.