Meldung vom 01.08.2020
Reiserückkehrer, Lehrer und Beschäftigte aus Kindertageseinrichtungen werden von den Hausärzten getestet
Ärzte können ab sofort nicht mehr zum Test an die Hilfsorganisationen oder den Kreis verweisen

In den letzten Tagen hat es einige Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene gegeben, die zu Veränderungen bei den Tests auf das Corona-Virus führen. Das betrifft die Beschäftigten in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegeeinrichtungen ebenso wie Einreisenden aus anderen Ländern.

Lehrkräfte, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegeeinrichtungen
Lehrkräfte, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegeeinrichtungen können sich ab sofort kostenlos und freiwillig alle zwei Wochen bei ihrem Hausarzt testen lassen.
Mehr Infos dazu gibt es auf der Homepage des Landes: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/kostenlose-corona-tests-fuer-beschaeftigte-schulen-und-der-kindertagesbetreuung-ab

Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr in Quarantäne zu begeben und beim Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus gilt gemäß der neuen Einreiseverordnung des Bundes, dass sie sich außerdem auf das Corona-Virus testen lassen müssen. Die entsprechende Verordnung soll nach Auskunft des Bundes in dieser Woche veröffentlicht werden.
Für die Tests gibt es verschiedene Möglichkeiten
- Der Test wird vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er nicht älter als 48 Stunden sein darf, von einem zertifizierten Labor durchgeführt worden sein muss und das Ergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt. Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html
- Der Test wird direkt bei der Einreise am Flughafen vorgenommen. Diese Tests sind für die Einreisenden kostenlos. Wichtig zu berücksichtigen: Auch in diesen Fällen gilt die Quarantäne so lange, bis das schriftliche Testergebnis vorliegt. Die Nachricht auf dem Smartphone genügt nicht, da diese weder personalisiert ist noch Informationen zum Labor enthält, das den Test durchgeführt hat. Gemäß der aktuell gültigen Einreiseverordnung muss zur Quarantäne-Befreiung allerdings eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Mehr Infos dazu gibt es in der Corona-Einreiseverordnung: https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Gesundheit_und_Ernaehrung/Infektionsschutz/200712_Fassung%20CoronaEinrVO%20ab%2015.07.2020_Lesefassung.pdf
- Der Test wird nach der Rückkehr vom Hausarzt durchgeführt. In diesem Fall ist vorher unbedingt telefonisch Kontakt zur Arztpraxis aufzunehmen und der Hinweis auf die Rückkehr aus einem Risikogebiet zu geben.

Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

Reiserückkehrer aus Ländern, die vom RKI nicht als Risikogebiet ausgewiesen worden sind, können sich gemäß der neuen Einreiseverordnung des Bundes ebenfalls binnen 72 Stunden kostenlos bei ihrem Hausarzt auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Die entsprechende Verordnung ist für diese Woche angekündigt.

Alle oben genannten Testungen sind gemäß der aktuell gültigen Verordnungen durch die niedergelassenen Ärzte oder durch die von der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichteten Testzentren durchzuführen. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, ist Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen.

Die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz weisen darauf hin, dass es in all diesen Fällen derzeit keine Möglichkeit mehr gibt, die oben genannten Tests durchzuführen. Grund dafür sind die neu getroffenen Vereinbarungen zwischen den Ministerien und der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der erneute Entzug der Betriebsstättennummer durch die Kassenärztliche Vereinigung zum 1. August 2020. Das Deutsche Rote Kreuz hat mit Unterstützung der anderen Hilfsorganisationen im Auftrag des Kreises seit März die Tests auf das Corona-Virus vorgenommen.

Die aktuellen Veränderungen betreffen auch das bisherige Verfahren für symptomatische Patienten. Bislang konnten niedergelassene Ärzte, die Patienten mit Verdacht auf Corona nicht selber testen wollten, diese zum Test durch die Hilfsorganisationen anmelden. Auch das ist ab sofort nicht mehr möglich.

Da zum Ferienende mit einem erhöhten Nachfrage-Aufkommen zu rechnen ist, hat der Krisenstab des Kreises beschlossen, dass das Corona-Infotelefon für allgemeine Fragen rund um das Thema Corona auch am Wochenende aktiviert wird. Am 8. und 9. August ist das Team vom Infotelefon jeweils von 10 bis 14 Uhr unter 02361 532626 erreichbar.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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