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Iserlohn.
Rund 75 000 Iserlohnerinnen und Iserlohner sind bei den Kommunalwahlen am 13. September wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden Ende der letzten Woche auf den Postweg gegeben. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 28. August mit dem Wahlamt, Telefon 02371 / 217-1781, in Verbindung setzen, um sicher zu gehen, dass er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Wer Briefwahl beantragen möchte, kann entweder
- den Antrag online stellen unter www.iserlohn.de,
- eine E-Mail an briefwahl@iserlohn.de, ein Telefax an die Nummer 02371 / 217-2974 oder einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Anschrift und des Geburtsdatums ans Wahlamt senden,
- den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag senden an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, oder
- den Antrag persönlich im Briefwahlbüro stellen (Rathaus I, Schillerplatz 7, Erdgeschoss, Raum 028, neben dem Haupteingang). Das Wahlamt wird Corona-bedingt eine Zugangsregelung treffen.
Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 11. September, bis 18 Uhr).
Im Briefwahlbüro muss der Antrag persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Sollen die Briefwahlunterlagen der für den Antrag bevollmächtigten Person auch ausgehändigt werden, muss dazu eine zusätzliche Vollmacht erteilt werden.
Sobald die Stimmzettel, die bis Ende der Woche vom Märkischen Kreis kommen sollen, im Rathaus vorliegen, kann im Briefwahlbüro auch direkt gewählt werden. Dazu sind der Personalausweis oder der Reisepass und der ausgefüllte Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mitzubringen.
Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post zugestellt. Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen zum Beispiel an eine Urlaubsadresse schicken zu lassen.
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