|
Iserlohn.
Rund 23 000 Iserlohnerinnen und Iserlohner sind bei der Integrationsratswahl am 13. September wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits an die Wahlberechtigten mit der Post verschickt. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 28. August mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Telefon 02371 / 217-1781), um sicher zu gehen, dass er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Ins Wählerverzeichnis kann sich auch eintragen lassen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder wer als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren ist und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Der entsprechende Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis kann unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde bis zum 1. September (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt im Iserlohner Rathaus gestellt werden. Der Antrag ist beim Wahlamt erhältlich und auf der städtischen Homepage www.iserlohn.de veröffentlicht.
Wer Briefwahl beantragen möchte, kann entweder
- den Antrag online stellen unter www.iserlohn.de,
- eine E-Mail an briefwahl@iserlohn.de, ein Telefax an die Nummer 02371 / 217-2974 oder einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Anschrift und des Geburtsdatums ans Wahlamt senden,
- den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag senden an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, oder
- den Antrag persönlich im Briefwahlbüro stellen (Rathaus I, Schillerplatz 7, Erdgeschoss, Raum 004). Das Wahlamt wird Corona-bedingt eine Zugangsregelung treffen.
Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 11. September, bis 18 Uhr).
Im Briefwahlbüro muss der Antrag persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Sollen die Briefwahlunterlagen der für den Antrag bevollmächtigten Person auch ausgehändigt werden, muss dazu eine zusätzliche Vollmacht erteilt werden.
Grundsätzlich werden Briefwahlunterlagen mit der Post zugestellt. Wer möchte, kann auch ab sofort direkt im Briefwahlbüro wählen. Dazu sind der Ausweis und der ausgefüllte Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mitzubringen.
|