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Plane ich Urlaub in einem Risikogebiet? Muss ich danach in Quarantäne? Bin ich verpflichtet, mich zu melden? Auch in Münster fragen sich in diesen Tagen Tausende, was die Pandemie für ihre Urlaubspläne bedeutet. Das Team „Corona Münster“ im Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt. Generell gilt: Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und zurück nach Münster kommt, muss sich beim Gesundheitsamt melden. In Münster ist dieses telefonisch unter 02 51/4 92-10 77 oder per E-Mail an Reiserueckkehrer@stadt-muenster.de möglich. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Reisende bei Einreise eine sog. Aussteigerkarte vollständig und sorgfältig ausgefüllt hat. Darf ich Urlaub in einem Risikogebiet machen? Wenn die dort zuständigen Behörden die Einreise dort erlauben: Ja. Allerdings ist die Rückkehr aus Risikogebieten mit teilweise erheblichen Auflagen verbunden. Wo sind die Risikogebiete? Das Robert-Koch-Institut informiert über die weltweiten Risikogebiete tagesaktuell unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Muss ich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne? Ja. Die derzeit gültige Corona-Einreiseverordnung verpflichtet Rückkehrende aus Risikogebieten, sich auf direktem Weg in ihre eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft zu begeben und sich dort für die Dauer von 14 Tagen aufzuhalten. Weiterhin müssen Sie dem Gesundheitsamt mitteilen, wenn sich in dieser Zeit COVID-19-verdächtige Symptome entwickeln. Wann muss ich sonst noch in Quarantäne? Was bedeutet „Quarantäne“? Was ist Sinn der Quarantäne? Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung? Was muss ich während der Quarantäne beachten? Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäneregeln halte? Muss ich für die Quarantäne Urlaub nehmen? In aller Regel ja, weil Reisende, die sich in Risikogebiete begeben, die Komplikation der anschließenden Quarantäne bewusst in Kauf nehmen. Diese Last soll der Arbeitgeber laut derzeitiger Rechtslage nicht schultern müssen. Im Zweifel sollten Sie bei ihrem Arbeitgeber nachfragen.
Was passiert, wenn mein Urlaubsziel erst nach meiner Ankunft dort zum Risikogebiet erklärt wird? Entscheidend ist der Tag der Einreise. Fällt der Einreisetag auf ein Datum nach der Erklärung zum Risikogebiet, gelten die o.g. Regeln. Es besteht also auch bei Einreise in ein Nicht-Risikogebiet ein gewisses Risiko, dass sich dies im Laufe ihres Aufenthaltes im Ausland ändert.
Was kann den Quarantänezeitraum verkürzen? Ein vorzeitiges Verlassen der Quarantäne ist nur durch Vorlage eines qualitätsgesicherten, negativen Testergebnisses in deutscher oder englischer Sprache möglich. Dieser kann bereits 48 Stunden vor der Rückkehr im Reiseland vorgenommen werden oder nach der Rückkehr in NRW. Jedoch muss das Gesundheitsamt die Quarantäne erst formal aufheben. Sie erhalten dazu eine Eingangsbestätigung. Danach brauchen Sie etwas Geduld, denn die Anträge auf Aufhebung der Quarantäne werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wer bezahlt den Corona-Test?
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